Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1975 - 2 StR 162/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung des die Revision verwerfenden Beschlusses
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1967 - 2 StR 231/67
Verurteilung wegen Betruges - Vorhalt von Aussagen in einer Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 21.05.1975 - 2 StR 162/75
Da dieses Verhalten des Angeklagten im Ergebnis alle fünf betrügerischen Vertragsabschlüsse ermöglichte, sind diese in seiner Person zur Tateinheit zusammengefaßt, obwohl bei dem Abschlußvertreter selbständige Handlungen vorliegen; denn das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen ist bei jedem Beteiligten entsprechend der Art seines Tatbeitrages auch dann selbständig zu bewerten, wenn Täterschaft oder Mittäterschaft anzunehmen ist (RGSt 76, 353, 358; BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 259/62 -, Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62
Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …
Auszug aus BGH, 21.05.1975 - 2 StR 162/75
Da dieses Verhalten des Angeklagten im Ergebnis alle fünf betrügerischen Vertragsabschlüsse ermöglichte, sind diese in seiner Person zur Tateinheit zusammengefaßt, obwohl bei dem Abschlußvertreter selbständige Handlungen vorliegen; denn das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen ist bei jedem Beteiligten entsprechend der Art seines Tatbeitrages auch dann selbständig zu bewerten, wenn Täterschaft oder Mittäterschaft anzunehmen ist (RGSt 76, 353, 358; BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 259/62 -, Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -). - RG, 01.03.1943 - 2 D 398/42
1. Ob die Selbstanzeige nach dem § 410 RAbgO. durch die unmittelbare Gefahr der …
Auszug aus BGH, 21.05.1975 - 2 StR 162/75
Da dieses Verhalten des Angeklagten im Ergebnis alle fünf betrügerischen Vertragsabschlüsse ermöglichte, sind diese in seiner Person zur Tateinheit zusammengefaßt, obwohl bei dem Abschlußvertreter selbständige Handlungen vorliegen; denn das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen ist bei jedem Beteiligten entsprechend der Art seines Tatbeitrages auch dann selbständig zu bewerten, wenn Täterschaft oder Mittäterschaft anzunehmen ist (RGSt 76, 353, 358; BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 259/62 -, Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -).
- BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung …
Hätte sich die Mitwirkung des Angeklagten bei den betrügerischen Vertragsabschlüssen auf eine einmalige Beauftragung des Instituts und damit eine Handlung beschränkt, so könnte in seiner Person Tateinheit auch dann vorliegen, wenn bei den übrigen Beteiligten selbständige Handlungen gegeben sind (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 14; Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -, bei Dallinger MDR 1968, 551; RGSt 70, 26; 70, 385, 387). - BGH, 18.11.1977 - 3 StR 400/77
Selbstständige Bewertung des Tatbeitrages jedes einzelnen Mittäters bei der …
Das Landgericht hat nicht beachtet, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Frage, ob das Verhalten mehrerer Mittäter jeweils eine Einheit oder eine Mehrheit von Handlungen bildet, nach dem Tatbeitrag, den der einzelne Mittäter geleistet hat, selbständig zu bewerten ist (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 - bei Dallinger MDR 1976, 14 mit weiteren Hinweisen).
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