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| BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausdehnung eines Gesamtvorsatzes bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere Einzelakte - Fortsetzungstat - Fortsetzungszusammenhang - Tateinheit
Papierfundstellen
- StV 1981, 125
- StV 1981, 178
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80
Dabei ist von ihr übersehen worden, daß ein Gesamtvorsatz noch bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere Einzelakte ausgedehnt werden kann (BGHSt 19, 323; 23, 33). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80
Dabei ist von ihr übersehen worden, daß ein Gesamtvorsatz noch bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere Einzelakte ausgedehnt werden kann (BGHSt 19, 323; 23, 33).
- OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93 Beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln genügt insoweit nach der Rechtspr. zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und verkaufssystems, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes einzelne Geschäft einen neuen Vorsatz fassen zu müssen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Stichwort: Fortsetzungszusammenhang Nr. 8 und 9; BGHSt 33, 122; BGH in StV 1981, 125; Senatsbeschluß v. 23.10.1992 - 5 Ss 280/92 - 103/92 I).
- BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84
Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als …
Letztere ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, Urteil vom 21. Juli 1980 - 1 StR 804/79; Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 2 StR 163/80; Urteil vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81; Beschluß vom 4. März 1983 - 3 StR 27/83 und Beschluß vom 23. März 1984 - 2 StR 119/84). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81
Mängel in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss wegen eines offensichtlichen …
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 10. Dezember 1980 (2 StR 163/80) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte nach den Feststellungen nicht einmal einen bestimmten Personenkreis ins Auge gefaßt, sondern ganz allgemein und ohne fest umrissenen Plan über die Art seines jeweiligen Vorgehens "Privatpersonen" als Geldgeber ausersehen.
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