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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6725
BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57 (https://dejure.org/1957,6725)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1957 - 2 StR 166/57 (https://dejure.org/1957,6725)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1957 - 2 StR 166/57 (https://dejure.org/1957,6725)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57
    Die vom Angeklagten für notwendig erklärte weitere Befragung seiner selbst und der als Zeugen vernommenen Mittäter genügt nicht (BGHSt 4, 125).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57
    Die Aufklärungsrüge entspricht nicht der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da der Angeklagte keine weiteren Aufklärungsmittel in der Revisionsbegründung angegeben hat (BGHSt 2, 168).
  • BayObLG, 07.04.1954 - RReg. 1 St 880/53

    Gemeingefahr für Fahrgäste eines betrunkenen Fahrzeugführers

    Auszug aus BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57
    Der Strafkammer ist darin beizutreten, daß zur Erfüllung des Tatbestandes des § 49 a Abs. 2. StGB nicht die Festlegung aller Einzelheiten erforderlich ist (BGH NJW 1954, 1258).
  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 11/53
    Auszug aus BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57
    Wenn auch ausnahmsweise die Anwendung des § 49 a Abs. 4 StGB möglich ist, wenn die Tat schon wegen bloßer Unterlassung der Mitwirkung eines Täters nicht ausgeführt werden kann (BGHSt 4, 200), so muß für den Regelfall, so auch hier, gefordert werden, daß der an der Verabredung Teilnehmende, der Straflosigkeit für sich in Anspruch nimmt, positiv zur Verhinderung des geplanten Verbrechens tätig wird.
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 269/72

    Positives Tätigwerden des Zurücktretenden zur Verhinderung der Tat - Möglichkeit …

    Zwar ist der Staatsanwaltschaft zuzugeben, daß grundsätzlich bloßes Untätigbleiben nicht genügt, um sich nach § 49 a Abs. 4 StGB Straffreiheit zu verdienen, sondern positives Tätigwerden zur Verhinderung der Tat gefordert werden muß (…BGH, GA 1965, S. 283; BGH, Urteil vom 8. Mai 1957 - 2 StR 166/57; BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - 1 StR 230/72).

    Ist die Durchführung der geplanten Tat ohne den zugesagten Tatbeitrag des Zurücktretenden nicht möglich oder kann der Reuige sicher davon ausgehen , die Tat werde ohne seine Mitwirkung nicht ausgeführt werden, so hat er dadurch, daß er seinen Tatbeitrag nicht erbringt, sich also passiv verhält, das aus seiner Sicht Erforderliche getan, um die Straftat zu verhindern (…BGH, GA 1965, S. 283; BGH Urteil vom 8. Mai 1957 - 2 StR 166/57 - BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - 1 StR 230/72 - BGHSt 4, 200, 201; vgl. auch BGHSt 18, 160, 161).

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