Rechtsprechung
| BGH, 16.07.1953 - 2 StR 169/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 2 StR 169/53
Dieser Meinung hat sich auch der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 24. Juni 1952 (1 StR 316/51) angeschlossen.§ 401 b enthält lediglich einen Strafschärfungsgrund, nicht aber einen selbständigen Straftatbestand (BGHSt 3, 40, 41).
- BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 2 StR 169/53
Denn massgebend für die Höhe des Wertersatzes ist der im Inland erzielbare Preis (BGHSt 4, 13). - RG, 15.06.1931 - III 202/31
1. Ist § 148 VZG. durch die mit Ges. v. 22. Dezember 1929 verfügte Streichung des …
Auszug aus BGH, 16.07.1953 - 2 StR 169/53
Schon das Reichsgericht hat in RGSt 65, 312, 313 die Auffassung vertreten, dass dann, wenn auf einem Schmuggelgang Tabakzoll und Tabaksteuer hinterzogen wird, nicht mehreren Strafgesetzen zuwidergehandelt, sondern nur ein Strafgesetz verletzt werde.
- BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Rechtsmittel
Gleichwohl ist, wie es auch das Landgericht annimmt, nur ein Strafgesetz (§ 396 RAbgO) verletzt und rechtlich nur eine einzige Steuerhinterziehung begangen (RGSt 65.312, 313/314; BGH 1 StR 316/51 vom 24. Juni 1952; 2 StR 169/53 vom 16.7.1953; 4 StR 123/53 vom 11. Februar 1954). - BGH, 11.02.1954 - 4 StR 123/53
Rechtsmittel
Dass die Angeklagten ausser wegen gewerbsmässigen Bandenschmuggels in der Form der Zollhinterziehung auch wegen tateinheitlicher Hinterziehung der Kaffeesteuer verurteilt worden sind, entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (1 StR 316/51 vom 24. Juni 1952; 2 StR 169/53 vom 16. Juli 1953; vgl auch RGSt 65, 313).
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