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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2009 - 2 StR 178/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9417
BGH, 17.06.2009 - 2 StR 178/09 (https://dejure.org/2009,9417)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2009 - 2 StR 178/09 (https://dejure.org/2009,9417)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 2 StR 178/09 (https://dejure.org/2009,9417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen (Bedeutung mangelnder Aussagekonstanz; Erörterungsmangel)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21

    Sexueller Missbrauch

    Rn. 187 Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12;… BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 04.08.2020 - 25 KLs 8/20

    Körperverletzung durch heimliches Einschänken von Alkohol u.a.

    Rn. 67 Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12;… BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Rn. 189 Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise - vorliegend, so sei gleich klargestellt, in nicht gravierendem Umfang - abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12;… BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …

    Ist aber - wie hier - eine Würdigung und Bewertung der für die Urteilsfindung maßgebenden Zeugenaussage erforderlich, weil sich der Angeklagte bestreitend zur Sache eingelassen hat, ist es erforderlich, den näheren - wesentlichen - Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussagen darzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 174/09, NStZ 2010, 228; zu nur "im Wesentlichen' konstanten Angaben vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 StR 178/09 Rn. 7 f.).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Rn. 110 Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage eines Belastungszeugen beruht und dieser sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden und wesentlichen Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben des Zeugen z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (…BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12;… BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Rn. 408 Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage eines Belastungszeugen beruht und dieser sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden und wesentlichen Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeug*innen z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (…BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12;… BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19

    Vergewaltigung

    Dabei müsste sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen nur auf der Aussage einer Belastungszeugin beruhte und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise - jedenfalls in einem wesentlichen Detail bzw. nennenswertem Umfang (…konkret dazu: BGHSt 44, 256-258, juris, Rn. 18;… BGH, NStZ 2003, 164-165, juris, Rn. 5;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, juris, Rn. 8) - abweichend erinnerte, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssten, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12;… BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7;… BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 18.08.2022 - 64 KLs 34/20

    Vergewaltigung

    In diesem Zusammenhang hat die Kammer die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beachtet, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teils abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussage in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben des Zeugen z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung fehlt, eine revisionsgerichtliche Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss v. 17.06.2009, Az. 2 StR 178/09, StV 2011, 6; BGH, Urteil v. 12.12.2012, Az. 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119; BGH, Urteil v. 22.10.2014, Az. 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52).
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