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| BGH, 20.07.1977 - 2 StR 178/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorläufige Verfahrenseinstellung bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer bandenmäßigen Begehung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 20.07.1977 - 2 StR 178/77
Es genügt, daß sich der Täter eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems bedient, das nicht für jeden Einzelverkauf zu neuen Tatentschlüssen nötigt (BGH, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75; Beschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 178/77; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
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