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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2894
BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53 (https://dejure.org/1953,2894)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1953 - 2 StR 196/53 (https://dejure.org/1953,2894)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 (https://dejure.org/1953,2894)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53
    Auch das Urteil des 1. Strafsenats (BGHSt 2, 163 ff = NJW 1952 S 554), auf das sich die Revision beruft, stellt einen solchen Rechtssatz nicht auf Entscheidend ist vielmehr, ob der jeweils zur Aburteilung stehende Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob auch beim Vorliegen der gegebenen besonderen Umstände die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugen ausreicht; nur dann kann die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen nach § 244 Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 1 StPO geboten sein (vgl. BGHSt 3, 52).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53
    Zwischen diesen Verbrechen kann Tateinheit nur vorliegen, wenn die Handlung aus mehreren Einzelbetätigungen besteht, von denen ein Teil nur den Tatbestand der (versuchten) Notzucht, ein anderer nur den der gewaltsamen Vornahme unzüchtiger Handlungen (§ 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfüllt (BGHSt 1, 152).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53
    Auch das Urteil des 1. Strafsenats (BGHSt 2, 163 ff = NJW 1952 S 554), auf das sich die Revision beruft, stellt einen solchen Rechtssatz nicht auf Entscheidend ist vielmehr, ob der jeweils zur Aburteilung stehende Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob auch beim Vorliegen der gegebenen besonderen Umstände die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der jugendlichen Zeugen ausreicht; nur dann kann die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen nach § 244 Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 1 StPO geboten sein (vgl. BGHSt 3, 52).
  • RG, 04.10.1934 - 3 D 841/34

    Kann als "Untersuchung" im Sinne des § 246 a Satz 2 StPO. nur eine solche …

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53
    Bei diesen wiederholten Besprechungen und Beobachtungen kann sich der ärztliche Sachverständige sehr wohl ein zuverlässiges Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Geistesverfassung zur Tatzeit verschafft haben; es muß dem vernünftigen Ermessen des Sachverständigen überlassen bleiben, welcher Unterlagen er zur Erstattung seines Gutachtens bedarf (RGSt 68, 327 [329]).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal …

    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 - BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 213/67

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe - Zweifel an der vollen …

    Welcher Unterlagen er zur Erstattung seines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens bedurfte, mußte seinem vernünftigen Ermessen überlassen bleiben (RGSt 68, 327, 329; BGH Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 -), zumal er es nach einer eingehenden neurologisch-psychiatrischen Untersuchung und Abgabe einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme erstattet hat (Bl. 288 ff der Sachakten Bd X mit Protokoll S. 36)., Der Verteidiger vermochte auch in der Hauptverhandlung keine Tatsachen zu behaupten, die Zweifel an der (vollen) Verantwortung des Angeklagten für seine Taten erregen konnten.
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 231/56

    Rechtsmittel

    Welche unterlagen er zur Erfüllung seiner Aufgabe braucht, hat er jedoch in der Regel selbst zu beurteilen (RGSt 68, 327, 329, BGH 2 StR 196/53 vom 23. Juli 1953).
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