Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1959 - 2 StR 2/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 08.01.1920 - III 1168/19
Liegt schwerer Diebstahl, begangen "aus einem Gebäude mittels Einbruchs" vor, …
Auszug aus BGH, 08.04.1959 - 2 StR 2/59
Das Betreten des erbrochenen Raumes durch den Dieb ist dazu nicht erforderlich (vgl. RGSt 54, 211). - RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34
In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a …
Auszug aus BGH, 08.04.1959 - 2 StR 2/59
In einem solchen Falle, wie er damit hier gegeben ist, bei dem also der Täter das Diebeswerkzeug festgestelltermaßen nur vom Beginn des Einbruchsdiebstahls ab und lediglich bis zu dessen tatsächlicher Beendigung besessen hat, sind aber der Einbruchsdiebstahl und der Besitz von Diebeswerkzeug durch eine und dieselbe Handlung begangen (vgl. RGSt 69, 91).
- BGH, 10.08.1962 - 4 StR 238/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Sie sind vielmehr wegen ihrer gemeingefährlichen Natur vom Gesetzgeber als allgemeine (abstrakte) Gefährdungsdelikte und strafrechtliche Vorbeugungstatbestände von besonderer Eigenart ausgestaltet worden (4 StR 449/61 vom 22. Dezember 1961, vgl. auch 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 2 StR 2/59 vom 8. April 1959; Schäfer/Wagner/Schafheutle, Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher, 1934 Art. 1 Nr. 2, § 245 a StGB, Anm. 1 S. 87, Anm. 49 S. 107, 108). - BGH, 22.12.1961 - 4 StR 449/61
Rechtsmittel
Auch der Bundesgerichtshof hat sich in unveröffentlichten Entscheidungen dieser Ansicht angeschlossen (5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 2 StR 2/59 vom 8. April 1959).
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