Rechtsprechung
| BGH, 01.07.1981 - 2 StR 201/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Tateinheit bei Führen eines Fahrzeugs ohne Faherlaubnis zum Zwecke der Begehung eines Diebstahls - Feststellung des strafschärfenden Rückfalls erfordert ein bereits rechtskräftig gewordenes Urteil - Beurteilung eines strafschärfenden Rückfalls unter dem Blickwinkel der ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1980 - 2 StR 630/80
Änderung des Schuldspruches durch den Senat
Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 2 StR 201/81
Da der Angeklagte das Fahrzeug zur Durchführung des Diebstahls verwendete - er entwendete 12 Reifen samt Felgen und transportierte diese mit dem Pkw ab - stehen der Diebstahl und das (fortgesetzte) Fahren ohne Fahrerlaubnis im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80).
- BGH, 03.11.1994 - 1 StR 498/94
Diebstahl - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Tateinheit - Konkurrenzen
Deshalb ist in diesem Fall zugunsten des Angeklagten anzunehmen, daß der Diebstahl noch nicht beendet war, als das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis begann (…vgl. BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 1 sowie BGH, Beschlüsse vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80 - und vom 1. Juli 1981 - 2 StR 201/81). - BGH, 08.06.1983 - 2 StR 316/83
Folgen von Widersprüchen in den Urteilsgründen bezüglich der Strafzumessung
Das Revisionsgericht kann aufgrund der mitgeteilten Tatsachen nicht eigenständig die Voraussetzungen des § 48 StGB nachprüfen (BGH Beschluß vom 1. Juli 1981 - 2 StR 201/81).
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