Rechtsprechung
| BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille - Schuldunfähigkeit bei Kumulation von starker alkoholischer Beeinflussung und Eifersuchtswahn
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85
Die festgestellte Blutalkoholkonzentration von 2, 88 Promille liegt nahe bei dem Wert von 3, 0 %o, von dem ab nach ständiger Rechtsprechung selbst bei alkoholgewöhnten Tätern regelmäßig Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78; BGH NStZ 1982, 243 mit Zitaten). - BGH, 25.10.1978 - 2 StR 342/78
Voraussetzungen der Hehlerei (§ 259 Strafgesetzbuch
Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85
Denn die Urteilszustellung vom 2. Januar 1985 konnte die Frist zur Revisionsbegründung nicht in Lauf setzen, weil die Urschrift des Urteils und die zugestellte Ausfertigung die Namen der mitwirkenden Schöffen nicht enthielten und damit an einem wesentlichen Mangel litten (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1954 - 5 StR 437/54; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 2 StR 342/78;… Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. Rdn. 6 zu § 345). - BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85
Die festgestellte Blutalkoholkonzentration von 2, 88 Promille liegt nahe bei dem Wert von 3, 0 %o, von dem ab nach ständiger Rechtsprechung selbst bei alkoholgewöhnten Tätern regelmäßig Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78; BGH NStZ 1982, 243 mit Zitaten). - BGH, 26.10.1954 - 5 StR 437/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85
Denn die Urteilszustellung vom 2. Januar 1985 konnte die Frist zur Revisionsbegründung nicht in Lauf setzen, weil die Urschrift des Urteils und die zugestellte Ausfertigung die Namen der mitwirkenden Schöffen nicht enthielten und damit an einem wesentlichen Mangel litten (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1954 - 5 StR 437/54; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 2 StR 342/78;… Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. Rdn. 6 zu § 345).
- BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93
nicht angegebene Schöffen - Verstoß gegen § 275 Abs. 3 StPO nicht für § 345 Abs. …
Soweit der Senat in früheren Entscheidungen zur Frage der Wirksamkeit der Zustellung eine andere Meinung vertreten hat (vgl.Beschluß vom 18. Juli 1985 - 2 StR 210/85;vom 25. Oktober 1978 - 2 StR 342/78) hält er hieran nicht mehr fest.
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