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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12455
BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84 (https://dejure.org/1984,12455)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1984 - 2 StR 211/84 (https://dejure.org/1984,12455)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 2 StR 211/84 (https://dejure.org/1984,12455)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Messers zur Verhinderung des Eindringens des Opfers in Wohnung - Rechtfertigung des Einsatzes des Messers wegen Notwehr - Erforderlichkeit und Gebotenheit des Einsatzes des Messers - Strafausspruch bei Verurteilung wegen ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).

    Es darf die Beweiswürdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20), sondern hat auf die Sachrüge hin nur zu prüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, das heißt frei von Widersprüchen, Lücken, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Das gleiche gilt auch, wenn der Angeklagte, wie hier, zwar tatbestandsmäßiges Handeln einräumt, sein Tun jedoch als gerechtfertigt darstellt (BGH, Beschluß vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Es darf die Beweiswürdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20), sondern hat auf die Sachrüge hin nur zu prüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, das heißt frei von Widersprüchen, Lücken, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Denn das Revisionsgericht vermag nicht nachzuprüfen, welche Fragen im einzelnen an die Auskunftsperson gestellt worden sind und ob der Tatrichter die vermißte Aufklärung nicht bereits vergeblich versucht hat (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteile vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 822/75 - BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79 -, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 96).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Die verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren liegt auch noch innerhalb des Spielraumes, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist, so daß sich ein Eingreifen des Revisionsgerichts verbietet (vgl. BGHSt 29.319, 320 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Er verkennt, daß es allein Sache des Tatrichters ist, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Denn das Revisionsgericht vermag nicht nachzuprüfen, welche Fragen im einzelnen an die Auskunftsperson gestellt worden sind und ob der Tatrichter die vermißte Aufklärung nicht bereits vergeblich versucht hat (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteile vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 822/75 - BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79 -, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 96).
  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, von einem leugnenden Angeklagten sei nicht zu erwarten, daß er Reue an den Tag lege, weil er damit seine Verteidigungsposition gefährden müßte (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 -, vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80 - und vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 491/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Verneinung der Schuldunfähigkeit bei einem …

    Auszug aus BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84
    Denn das Revisionsgericht vermag nicht nachzuprüfen, welche Fragen im einzelnen an die Auskunftsperson gestellt worden sind und ob der Tatrichter die vermißte Aufklärung nicht bereits vergeblich versucht hat (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteile vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 822/75 - BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79 -, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 96).
  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 822/75

    Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Erwerb und Veräußerung …

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 178/81

    Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen rechtsfehlerhafter Begründung

  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80

    Straferschwerende Berücksichtigung, sofern die Angeklagten weder Einsicht noch …

  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94

    Verteidigungsverhalten - Zulässigkeit - Einlassung - Strafzumessung - …

    Ersichtlich ging es ihm nicht darum, das Ansehen seiner getöteten Ehefrau zu beschädigen, sondern seine Tat in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BGH StV 1982, 223; 1985, 146, 147; BGH NStZ 1988, 33; BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82; vom 30. Mai 1984 - 2 StR 211/84).
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