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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8977
BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90 (https://dejure.org/1990,8977)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - 2 StR 223/90 (https://dejure.org/1990,8977)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 2 StR 223/90 (https://dejure.org/1990,8977)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung aufgrund örtlicher Nähe des Verurteilten zum Tatort kurz nach der Tat bei widersprüchlichen Zeugenaussagen - Keine Zweifel an der Täterschaft weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (…vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90

    Zur Glaubwürdigkeit der Einlassung eines Mitangeklagten - Vernünftige Zweifel in …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90
    Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (…vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
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