Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung aufgrund örtlicher Nähe des Verurteilten zum Tatort kurz nach der Tat bei widersprüchlichen Zeugenaussagen - Keine Zweifel an der Täterschaft weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87
Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem …
Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90
Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90). - BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89
Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - …
Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90
Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (…vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90). - BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90
Zur Glaubwürdigkeit der Einlassung eines Mitangeklagten - Vernünftige Zweifel in …
Auszug aus BGH, 30.05.1990 - 2 StR 223/90
Vor allem aber hat das Landgericht nicht ausreichend dargelegt, warum die Tatsache, daß die Zeugin D. dem Angeklagten in der Nähe des Tatortes begegnete, seine Beteiligung an der Tat objektiv in hohem Maße wahrscheinlich macht und keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft bestehen - etwa deswegen nicht, weil die Tatbegehung durch andere Personen ausscheidet - (…vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89; BGH, Beschluß vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).
- BGH, 04.09.1991 - 2 StR 327/91
Voraussetzungen des Versuchs eines Diebstahls - Anforderungen an die …
Insbesondere ist nicht dargelegt, daß die Tatbegehung durch eine andere Person ausscheidet und deswegen vernünftige Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht bestehen können (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Mai 1990 - 2 StR 223/90; v. 27. September 1990 - 4 StR 242/90; v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90;… v. 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 5;… Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 StR 636/89 = BGHR StPO § 261 Vermutung 6; vgl. auch BGH, Beschl. v. 13. März 1991 - 2 StR 62/91).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.