Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Einzel- und Gruppenerschiessungen von insgesamt 34 marschunfähigen Häftlingen während des Evakuierungsmarsches von dem KL Lieberose in das KL Sachsenhausen
Verfahrensgang
- LG Fulda, 15.10.1965 - 3 Ks 2/65
- BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
- LG Fulda, 09.05.1967 - 3 Ks 2/65
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63
Erschiessung dreier erschöpfter Häftlinge während des Evakuierungsmarsches von …
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Aus einem solchen Grunde Menschen erschiessen zu lassen, ist ebenfalls besonders verächtlich und verwerflich (BGH Urteil vom 10.Dezember 1963 - 5 StR 432/63 .Namentlich ist Beihilfe angenommen worden, wenn der an Gehorsam gewöhnte Untergebene einen militärischen Befehl, ohne ihn zu billigen, ausführte, dabei keinen besonderen Eifer zeigte und kein eigenes Interesse verfolgte (BGH Urteil vom 10.Dezember 1963 - 5 StR 432/63 ).
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Wie bereits mehrfach entschieden worden ist, bilden die Fälle von Erschiessungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) Ausnahmen von der Regel, wonach der eigenhändig Tötende grundsätzlich als Täter anzusehen ist (BGHSt 8, 393, 397; 18, 87; BGH NJW 1951, 323). - BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen …
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Das Handeln des Angeklagten trotz dieser Kenntnis reicht aus, seine Tatbeiträge als Beihilfe zum Mord anzusehen, obwohl ihm selbst niedrige Beweggründe nicht nachzuweisen waren (BGHSt 1, 368, 371; 2, 251, 255).
- BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Wie bereits mehrfach entschieden worden ist, bilden die Fälle von Erschiessungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) Ausnahmen von der Regel, wonach der eigenhändig Tötende grundsätzlich als Täter anzusehen ist (BGHSt 8, 393, 397; 18, 87; BGH NJW 1951, 323). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Das Handeln des Angeklagten trotz dieser Kenntnis reicht aus, seine Tatbeiträge als Beihilfe zum Mord anzusehen, obwohl ihm selbst niedrige Beweggründe nicht nachzuweisen waren (BGHSt 1, 368, 371; 2, 251, 255). - BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis …
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Dies war, obwohl der Angeklagte insoweit nur die Einbeziehung des ersten Falles rügt, allgemein zu prüfen, denn Anklage und Eröffnungsbeschluss gehören zu den Verfahrensvoraussetzungen, deren Fehlen von Amts wegen zu beachten ist (BGHSt 5, 225, 227). - BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters nur daraufhin nachprüfen, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht (BGHSt 4, 255). - BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50
Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47 …
Auszug aus BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Wie bereits mehrfach entschieden worden ist, bilden die Fälle von Erschiessungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) Ausnahmen von der Regel, wonach der eigenhändig Tötende grundsätzlich als Täter anzusehen ist (BGHSt 8, 393, 397; 18, 87; BGH NJW 1951, 323).
- LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67
Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von …
Zwar ist grundsätzlich der eigenhändig Tötende als Täter anzusehen (vgl. BGHSt 8, 393; 18, 87; BGH NJW 1951, 323; 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 ), doch kann auch derjenige, der einen von ihm als verbrecherisch erkannten Befehl ausführt, als Mittäter bestraft werden (BGH in NJW 1951, 323; 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 ).Wer einen bestimmenden Einfluss auf die Durchführung des Vernichtungsplanes ausübt, die Tatherrschaft also insoweit in seinen Händen gehalten hat, ist selbst dann Täter, wenn er eine befohlene oder von der Staatsführung gebilligte Tötung innerlich abgelehnt hat (vgl. BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956), es sei denn, er führte als an Gehorsam gewöhnter Untergebener einen Befehl aus, ohne ihn zu billigen, zeigte dabei keinen besonderen Eifer und verfolgte kein eigenes Interesse (BGH 5 StR 432/63, Urteil vom 10.12.1963 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966).
Danach ist grundsätzlich der eigenhändig Tötende als Täter anzusehen (BGHSt 8, 393; 18, 87; BGH NJW 51, 323; 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 ).
Beihilfe ist in der Rechtsprechung namentlich dann angenommen worden, wenn der an Gehorsam gewöhnte Untergebene einen militärischen Befehl, ohne ihn zu billigen, ausführte, dabei keinen besonderen Eifer zeigte und kein eigenes Interesse verfolgte (vgl. BGH, 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 und die dort zitierten weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
ist demnach wegen Beihilfe zum Mord zu bestrafen (vgl. BGH 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966 ).
- BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
Vernichtungslager Treblinka
Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof indessen entschieden, daß die Fälle von Tötungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) - im vorliegenden Falle auf Grund der sog. Lubliner Richtlinien - Ausnahmen von dieser Regel bilden (…Urt. vom 22. Januar 1957 - 5 StR 353/56 S. 9;… Urt. vom 22. Januar 1963 - 1 StR 457/62 S. 5/6;… Urt. vom 10. Dezember 1963 - 5 StR 432/63 S. 3; Urt. vom 2. November 1966 - 2 StR 226/66 S 9/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".