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| BGH, 02.12.1981 - 2 StR 229/81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 229/81
Die Unterbrechung der Hauptverhandlung war allein noch kein zulässiger Grund, das Gesuch entgegen § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO erst bei Wiederbeginn der Verhandlung vorzulegen (BGHSt 21, 334, 339, 344, 345).
- BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften …
Die Geltendmachung der Ablehnung am 5. März 1981, also eine Woche später, ist nicht mehr unverzüglich (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 229/81). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …
Die Unterbrechung der Hauptverhandlung rechtfertigt es nicht, das Ablehnungsgesuch erst bei Wiederbeginn der Verhandlung vorzulegen; der Antrag muß vielmehr erforderlichenfalls außerhalb der Verhandlung gestellt werden (BGHSt 21, 334, 339, 344, 345; BGH, Urteile vom 27. Januar 1981 - 5 StR 143/80 -, abgedruckt in Strafverteidiger 1981, 163, und 2. Dezember 1981 - 2 StR 229/81 -).
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