Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2017 - 2 StR 236/17 |
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.08.2023 - 4 StR 435/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; sexueller Missbrauch von Kindern); …
bb) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, dass die Kindesmutter zum Kerntatgeschehen ihr gegenüber mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht habe (UA S. 7), fehlt es an einer zusammenhängenden Darstellung dieser Angaben in der Hauptverhandlung, ohne deren Kenntnis dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Wertung der Strafkammer nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2017 - 2 StR 236/17 Rn. 6).
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