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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3953
BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84 (https://dejure.org/1984,3953)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1984 - 2 StR 237/84 (https://dejure.org/1984,3953)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1984 - 2 StR 237/84 (https://dejure.org/1984,3953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit bei der Hinterziehung mehrerer Steuerarten - Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine …

    Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
    Umstände dieser Art lassen sich dem angefochtenen Urteil indessen nicht entnehmen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 -).
  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern …

    Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
    Insoweit kommen hier nicht nur unrichtige Angaben in den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen des Angeklagten in Betracht, die beide dem Ziel dienten, Geschäftsumfang und Gewinn niedriger erscheinen zu lassen, sondern auch die Angaben in den die Lohnsteuer betreffenden Erklärungen, die möglicherweise ebenfalls deshalb zu niedrig gehalten waren, um den Umfang der Geschäfte zu verschleiern und die Unrichtigkeit der Umsatzsteuererklärungen nicht erkennbar werden zu lassen (vgl. zu alledem BGH NStZ 1983, 29; BGH Urteil vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - BGH Beschlüsse vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78 - und vom 4. Mai 1984 -, 2 StR 152/84 -).
  • BGH, 28.02.1978 - 5 StR 432/77

    Steuerhinterziehung bei Betrieb eines Juweliergeschäfts - Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
    Insoweit kommen hier nicht nur unrichtige Angaben in den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen des Angeklagten in Betracht, die beide dem Ziel dienten, Geschäftsumfang und Gewinn niedriger erscheinen zu lassen, sondern auch die Angaben in den die Lohnsteuer betreffenden Erklärungen, die möglicherweise ebenfalls deshalb zu niedrig gehalten waren, um den Umfang der Geschäfte zu verschleiern und die Unrichtigkeit der Umsatzsteuererklärungen nicht erkennbar werden zu lassen (vgl. zu alledem BGH NStZ 1983, 29; BGH Urteil vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - BGH Beschlüsse vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78 - und vom 4. Mai 1984 -, 2 StR 152/84 -).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 641/78

    Auswirkungen der fortgesetzten Handlung auf die einzelnen Delikte - Unmittelbares …

    Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
    Insoweit kommen hier nicht nur unrichtige Angaben in den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen des Angeklagten in Betracht, die beide dem Ziel dienten, Geschäftsumfang und Gewinn niedriger erscheinen zu lassen, sondern auch die Angaben in den die Lohnsteuer betreffenden Erklärungen, die möglicherweise ebenfalls deshalb zu niedrig gehalten waren, um den Umfang der Geschäfte zu verschleiern und die Unrichtigkeit der Umsatzsteuererklärungen nicht erkennbar werden zu lassen (vgl. zu alledem BGH NStZ 1983, 29; BGH Urteil vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - BGH Beschlüsse vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78 - und vom 4. Mai 1984 -, 2 StR 152/84 -).
  • BGH, 04.05.1984 - 2 StR 152/84

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Tatmehrheit bei der Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
    Insoweit kommen hier nicht nur unrichtige Angaben in den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen des Angeklagten in Betracht, die beide dem Ziel dienten, Geschäftsumfang und Gewinn niedriger erscheinen zu lassen, sondern auch die Angaben in den die Lohnsteuer betreffenden Erklärungen, die möglicherweise ebenfalls deshalb zu niedrig gehalten waren, um den Umfang der Geschäfte zu verschleiern und die Unrichtigkeit der Umsatzsteuererklärungen nicht erkennbar werden zu lassen (vgl. zu alledem BGH NStZ 1983, 29; BGH Urteil vom 28. Februar 1978 - 5 StR 432/77 - BGH Beschlüsse vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78 - und vom 4. Mai 1984 -, 2 StR 152/84 -).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …

    Demgegenüber hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Anzahl neuerer Entscheidungen (…Urt. v. 18. Mai 1983 - 2 StR 162/83 - in Wistra 1983, 187;Beschl. v. 4. Mai 1984 - 2 StR 152/84 - in Wistra 1984, 177;Urt. v. 18. Juli 1984 - 2 StR 237/84;…Urt. v. 1. August 1984 - 2 StR 220/84;Beschl. v. 31. August 1984 - 2 StR 452/84;…Urt. v. 5. September 1984 - 2 StR 377/84;Beschl. v. 9. Januar 1985 - 2 StR 740/84 und 2 StR 745/84) die Rechtsauffassung vertreten, bei der Hinterziehung verschiedener Steuern sei Tateinheit schon dann gegeben, wenn der Täter mit der zuerst eingereichten Steuererklärung Angaben macht, die - entsprechend seiner Vorstellung und seinem Willen - nach Wiederholung in einer später abgegebenen Erklärung für eine andere Steuer dem Finanzamt auch als Grundlage für die Feststellung dieser Steuer dienen sollen.
  • BGH, 22.06.1990 - 3 StR 471/89

    Definition des Begriffs "Grober Eigennutz" - Indizielle Wirkung einer …

    Dabei muß das Gewinnstreben des Angeklagten das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227 und wistra 1985, 228; BGH NStZ 1985, 459; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO § 370 Rdn, 156;… Klein/Orlopp AO 4. Aufl. § 370 Anm. 15 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des …

    Sein Streben muß deshalb das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; BGH NJW 1985, 208 f.), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (BGH…, Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - wistra 1984, 147 - …und Urt. vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer - …

    Grob eigennützig handelt nach der Rechtsprechung, wer seinen Vorteil in besonders anstößiger Weise erstrebt (RGSt 75, 237, 240), dessen Gewinnstreben also das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigt (BGH, wistra 1984, 227), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 im Anschluß an Kühn/Kutter/Hofmann, 14. Aufl. § 370 AO Anm. 12 b).
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer …

    Sie ist auch deshalb zu bejahen, weil, wie die Feststellungen in ihrem Gesamtzusammenhang ergeben, nach der Vorstellung des Angeklagten dieselben unrichtigen Angaben in den verschiedenen Erklärungen alle demselben Ziel dienten: der Verschleierung des Umfangs der Geschäftstätigkeit und damit des erzielten Gewinns (vgl. BGH, Beschluß vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78 - BGH NStZ 1983, 29; zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 237/84 -).
  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

    Das Streben muss deshalb das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (vgl. BGH wistra 1984, 227; BGH NJW 1985, 208 f.), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH…, Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, wistra 1984, 147 …und Urt. vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85

    Vorliegen groben Eigennutzes

    Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85).
  • BGH, 31.08.1984 - 2 StR 452/84

    Voraussetzungen der Annahme von Tatmehrheit

    Es verknüpfte die drei Steuerhinterziehungen zu einer Tat (BGH NStZ 1983, 29; BGH, Beschluß vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78; Urteile vom 18. Mai 1983 - 2 StR 162/83 - und vom 18. Juli 1984 - 2 StR 237/84).
  • BGH, 09.01.1985 - 2 StR 745/84

    Voraussetzungen der Annahme von selbständigen Taten bei der Steuerhinterziehung

    Dieser Umstand verknüpft beide Steuerhinterziehungen zu einer Tat im Rechtssinn (vgl. BGH, Beschluß vom 22. März 1979 - 4 StR 641/78 -, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 162/83; Beschluß vom 4. Mai 1984 - 2 StR 152/84 - sowie Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 237/84).
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