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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1987 - 2 StR 245/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3583
BGH, 21.10.1987 - 2 StR 245/87 (https://dejure.org/1987,3583)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1987 - 2 StR 245/87 (https://dejure.org/1987,3583)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 245/87 (https://dejure.org/1987,3583)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Strafausspruch - Bindung an Feststellungen - Sachverhaltsaufklärung - In Dubio Pro Reo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 353

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung …

    Dass diese weiteren Feststellungen, wären sie bereits vom Amtsgericht getroffen worden, als sog. umgebende Feststellungen noch zum Unterbau des Schuldspruchs und damit zu dem vom Rechtsmittelangriff ausgenommenen, nach § 316 Abs. 1 StPO unabänderlich (teilrechtskräftig) gewordenen Teil des Ersturteils gezählt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2012 - AnwSt (R) 4/12, NStZ-RR 2013, 91; BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 1993 - 4 St RR 118/93, BayObLGSt 1993, 135 f.;… Frisch in: SK-StPO, 5. Aufl., vor §§ 296 ff. Rn. 290 mwN; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182, 183; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02, bei Becker, NStZ-RR 2003, 97, 101; Beschluss vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, NStZ 1999, 259, 260; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 245/87, NStZ 1988, 88; Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340, 344 f.;… Ernemann in: Festschrift für Meyer-Goßner, 2001, S. 619, 620 f., jeweils zum Umfang der Bindungswirkung bei einer Urteilsaufhebung im Strafausspruch gemäß § 353 Abs. 2 StPO), steht ihrer Nachholung nicht entgegen (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2013 - 2 Ss 150/12, NZV 2013, 411, 412 mit Anm. Sandherr;… König in: Festschrift für von Heintschel-Heinegg, 2015, S. 257, 260 ff.).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten; …

    Der Bindung an die Feststellungen des damaligen Tatrichters zu den Ursachen der Ernährungsmängel steht nicht entgegen, daß sie in Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" getroffen worden sind (BGH NStZ 1988, 88).
  • BGH, 17.03.2010 - AnwSt (R) 15/09

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Umfang der Bindungswirkung bei einer wirksamen …

    Die Bindungswirkung besteht auch dann, wenn das Erstgericht ein Geschehen nicht vollständig aufgeklärt hat oder nicht aufklären konnte und deshalb allein wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" (…zur Geltung im anwaltsgerichtlichen Verfahren vgl. Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 116 Rdn. 50) von bestimmten - dem Betroffenen günstigen - Tatsachen ausgegangen war (vgl. BGH NStZ 1988, 88; 1999, 259, 260).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft; …

    An sie ist der Tatrichter im weiteren Verfahren gebunden (BGHStV 1981, 607; NStZ 1982, 30; 1988, 88; NStZ-RR 1998, 342).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91

    Voraussetzung für die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch das Revisionsgericht …

    Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen …

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