Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1977 - 2 StR 25/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung des Unterlassens eines förmlichen Teilfreispruchs mit der Begründung der Eigenschaft der Handlung als Teilakt einer fortgesetzten Handlung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 2 StR 25/77
Dies rechtfertigt aber das Unterlassen eines förmlichen Teilfreispruchs nicht (BGH NJW 1952, 432).
- BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82
Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Zeuge - Glaubwürdigkeit
Dies rechtfertigt aber das Unterlassen eines förmlichen Teilfreispruchs nicht; denn ohne ihn wird der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft (BGH NJW 1952, 432; BGH, Beschlüsse vom 9. März 1977 - 2 StR 25/77 und vom 20. Juni 1980 - 3 StR 209/80; ständige Rechtsprechung). - BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83
Mittäterschaft an einem gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln
Dies rechtfertigt aber das Unterlassen eines förmlichen Teilfreispruchs nicht; denn ohne ihn wird der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft ([BGH NJW 1952, 432; BGH, Beschlüsse vom 9. März 1977 - 2 StR 25/77, vom 20. Juni 1980 - 3 StR 209/80 und vom 18. Januar 1983 - 3 StR 415/82 (S); ständige Rechtsprechung]). - BGH, 17.04.1980 - 4 StR 188/80
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Zulässigkeit der …
Entgegen der Ansicht des Landgerichts darf der Freispruch nicht deshalb unterbleiben, weil "die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten als Einzelakte einer fortgesetzten Handlung anzusehen sind" (vgl. BGH NJW 1952, 432; BGH, Urteil vom 9. März 1977 - 2 StR 25/77).
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