Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anordnung der Sicherungsverwahrung - Höhe der Gesamtstrafe bei Erreichen der oberen oder unteren Höchstgrenze des rechtlich Zulässigen - Beurteilungszeitpunkt der besonderen Gefährlichkeit bei der Sicherungsverwahrung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des …
Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77
Dieser Zeitpunkt und nicht der Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft ist aber für die Frage, ob der Angeklagte unter Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten als gefährlicher Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist, von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGHSt 24, 164; BGH 5 StR 584/76, Urteil vom 16. November 1976). - BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75
Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei …
Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77
Da es sich bei den hierbei erwähnten Vorstrafen um einheitliche Jugendstrafen handelt, hätte die Strafkammer prüfen müssen, ob der Angeklagte jeweils wenigstens wegen einer der ihnen zugrunde liegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte (BGHSt 26, 152). - BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76
Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77
Dieser Zeitpunkt und nicht der Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft ist aber für die Frage, ob der Angeklagte unter Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten als gefährlicher Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist, von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGHSt 24, 164; BGH 5 StR 584/76, Urteil vom 16. November 1976).
- BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79
Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher …
Für die Frage, ob der Angeklagte unter Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten als gefährlicher Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist, kommt es aber auf die Zeit der Hauptverhandlung und nicht auf einen zukünftigen Zeitpunkt an (vgl. BGHSt 24, 164; BGH, Urteil vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77 -). - BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Besonderheiten, die eine ausführlichere Begründung als die von der Strafkammer gegebenen Hinweise erfordert hätten (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77), sind nicht zu erkennen und auch von der Revision nicht aufgezeigt worden. - BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78
Vorliegen eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bestehen …
Der vom Beschwerdeführer vermißten näheren Begründung der Höhe der Gesamtstrafe bedurfte es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77 - mit Nachweisen) im vorliegenden Fall nicht.
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