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| BGH, 26.06.1987 - 2 StR 255/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung bei unterlassener Vernehmung eines Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82
Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor …
Auszug aus BGH, 26.06.1987 - 2 StR 255/87
Da die Zeugin jedoch bereits umfassend, auch zu ihren Angaben gegenüber Rechtsanwalt L. vernommen worden war (vgl. UA S. 43 f) und ein eventuell späterer Widerruf dieser Angaben zum selben Beweisthema gehörte, zielte der Antrag lediglich darauf, die Vernehmung der Zeugin zu wiederholen; zu einer solchen Wiederholung war die Strafkammer - auch unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Sachaufklärung - nicht verpflichtet (vgl. BGH NStZ 1983, 375, 376).
- BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90
Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich …
Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen zum selben Beweisthema nochmals zu vernehmen, braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH NStZ 1983, 375, 376; BGH, Beschl. vom 26. Juni 1987 - 2 StR 255/87 bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 26).
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