Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei der Strafzumessung für jeden Tatbeteiligten - Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Vorschrift auf Gehilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1981, 549
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81
Auf den Gehilfen ist deshalb § 11 Abs. 4 BetMG nur dann anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung - allerdings unter Berücksichtigung der unterstützten Haupttat - als besonders schwer im Sinne der Vorschrift zu bewerten ist (BGH, Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. März 1981 - 3 StR 16/81; vgl. auch BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120). - BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70
Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz
Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81
Auf den Gehilfen ist deshalb § 11 Abs. 4 BetMG nur dann anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung - allerdings unter Berücksichtigung der unterstützten Haupttat - als besonders schwer im Sinne der Vorschrift zu bewerten ist (BGH, Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. März 1981 - 3 StR 16/81; vgl. auch BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120). - BGH, 05.03.1981 - 1 StR 33/81
Beurteilung der Beihilfehandlung als besonders schwer in Fällen der besonderen …
Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81
Auf den Gehilfen ist deshalb § 11 Abs. 4 BetMG nur dann anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung - allerdings unter Berücksichtigung der unterstützten Haupttat - als besonders schwer im Sinne der Vorschrift zu bewerten ist (BGH, Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. März 1981 - 3 StR 16/81; vgl. auch BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120). - BGH, 16.03.1981 - 3 StR 16/81
Vorliegen eines besonders schweren Falls für einen Gehilfen wegen des Besitzes …
Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81
Auf den Gehilfen ist deshalb § 11 Abs. 4 BetMG nur dann anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung - allerdings unter Berücksichtigung der unterstützten Haupttat - als besonders schwer im Sinne der Vorschrift zu bewerten ist (BGH, Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. März 1981 - 3 StR 16/81; vgl. auch BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120).
- BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf …
Für die neue Verhandlung weist der Senat jedoch darauf hin, daß eine Beihilfehandlung nur dann als besonders schwerer Fall gewertet werden darf, wenn sie selbst - nicht nur die Haupttat - besonders schwer wiegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - 2 StR 268/81 - = NStZ 1981, 394 …und vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - Körner, Betäubungsmittelgesetz, § 29 Rdn. 313, 314 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82
Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens …
Der höhere Strafrahmen des besonders schweren Falles ist für den Gehilfen nur anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung unter Berücksichtigung auch der unterstützten Haupttat als besonders schwer zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; vom 31. Juli 1981 - 2 StR 268/81 - und vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82). - BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
Einziehung - Verfall - Geldbeträge - Rauschgift - Vorsatz - Teilnahmeverdacht - …
Mit dem festgestellten Verhalten hat sich I nicht in strafbarer Weise an der Tat beteiligt (BGH StV 1981, 549; StV 1988, 32 jeweils mit Nachweisen). - BGH, 29.06.1983 - 2 StR 854/82
Zeitpunkt der Vornahme der Gesamtbewertung der Tat
Die Gesamtbewertung hätte bereits bei der Auswahl des Strafrahmens erfolgen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juli 1981 - 2 StR 268/81).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".