Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1986 - 2 StR 27/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einsatz einer Scheinwaffe als Regelfall der Tatbestandsverwirklichung der schweren räuberischen Erpressung und nicht als selbständiger Strafschärfungsgrund - Beisichführen und Verwendung einer Scheinwaffe als Tatbestandsverwirklichung der schweren räuberischen Erpressung
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe
Diese Erwägung hat der Bundesgerichtshof mehrfach beanstandet (Beschlüsse vom 9. Januar 1986 - 4 StR 683/85, vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86, vom 21. Dezember 1989 - 1 StR 584/89). - BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86
Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …
Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).
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