Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten - Änderung der Rechtsprechung zum Bestehen eines solchen Zeugnisverweigerungsrechts - Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei fehlerhafter Ausübung eines ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90
Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten
Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92
Diese Rechtsprechung hat aber zwischenzeitlich - noch vor der Hauptverhandlung vor dem Landgericht - eine wesentliche Einschränkung erfahren (vgl. BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]; BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291; BGH StV 1992, 1; vgl. auch Fischer JZ 1992, 570 ff).Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt beim Tod des angehörigen Beschuldigten (BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291) und bei rechtskräftigem Abschluß des gegen den angehörigen Beschuldigten geführten Verfahrens (BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]).
- BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten
Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92
Diese Rechtsprechung hat aber zwischenzeitlich - noch vor der Hauptverhandlung vor dem Landgericht - eine wesentliche Einschränkung erfahren (vgl. BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]; BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291; BGH StV 1992, 1; vgl. auch Fischer JZ 1992, 570 ff).Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt beim Tod des angehörigen Beschuldigten (BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291) und bei rechtskräftigem Abschluß des gegen den angehörigen Beschuldigten geführten Verfahrens (BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]).
- BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86
Prozessualer Beschuldigtenbegriff
Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92
Zwar war zwischen den Verfahren gegen die Ehefrau des Zeugen und gegen den Angeklagten zunächst "prozessuale Gemeinsamkeit" gegeben, so daß der Zeuge nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die Einbindung seiner Ehefrau in das Verfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt war (vgl. zuletzt BGHSt 34, 215, 216 [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86] m.w.N.;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer 40. Aufl. Rdn. 11 zu § 52 StPO). - BGH, 05.11.1991 - 1 StR 397/91
Aussageverweigerungsrecht des Angehörigen eines bereits verurteilten …
Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92
Diese Rechtsprechung hat aber zwischenzeitlich - noch vor der Hauptverhandlung vor dem Landgericht - eine wesentliche Einschränkung erfahren (vgl. BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]; BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291; BGH StV 1992, 1; vgl. auch Fischer JZ 1992, 570 ff).
- BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92
Zur inhaltlichen Begründung der Revision durch den Revisionsführer bei vermisster …
Für den Fall der Nichtvernehmung eines Zeugen wegen Zubilligung eines Zeugnisverweigerungsrechts, das von der Revision bestritten wird, gilt nichts anderes: Auch hier ist die Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO oder aber - dann verbunden mit der Notwendigkeit inhaltlichen Vertrags - des § 244 Abs. 2 StPO, gegebenenfalls auch des Beweisantragsrechts zu rügen (…vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 52 Rdn. 35; RGSt 32, 157, 158; BGH bei Holtz MDR 1974, 16; BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 270/92 - OLG Celle NJW 1962, 2315; OLG Hamm VRS 45, 123, 124).
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