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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6691
BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80 (https://dejure.org/1980,6691)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1980 - 2 StR 277/80 (https://dejure.org/1980,6691)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 277/80 (https://dejure.org/1980,6691)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Gerichts an die als wahr unterstellten Tatsachenbehauptungen - Freie Würdigung der als wahr unterstellten Tatsachen durch die Strafkammer - Das Nichterwähnen von Urteilsgründen als Rechtsfehler - Verwertung der gutachtlichen Ausführungen eines nur als ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80
    In der Würdigung der als wahr unterstellten Tatsache war aber die Strafkammer frei (§ 261 StPO); sie brauchte daraus nicht die vom Angeklagten gewünschten Schlußfolgerungen zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f; BGH DAR 1957, 68; BGH, Urteile vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 -,22. Juli 1980-1 StR 804/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).

    Die Pflicht des Tatrichters, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit der als wahr unterstellten Tatsache auseinanderzusetzen, beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen er sich dazu gedrängt sehen muß (BGHSt 28, 310, 311; BGH, Urteile vom 12. Juli 1979 - 1 StR 225/79 - und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -).

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten …

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80
    Die Pflicht des Tatrichters, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit der als wahr unterstellten Tatsache auseinanderzusetzen, beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen er sich dazu gedrängt sehen muß (BGHSt 28, 310, 311; BGH, Urteile vom 12. Juli 1979 - 1 StR 225/79 - und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat …

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80
    In der Würdigung der als wahr unterstellten Tatsache war aber die Strafkammer frei (§ 261 StPO); sie brauchte daraus nicht die vom Angeklagten gewünschten Schlußfolgerungen zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f; BGH DAR 1957, 68; BGH, Urteile vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 -,22. Juli 1980-1 StR 804/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).
  • BGH, 12.07.1979 - 1 StR 225/79

    Rechtsfehlerhaftigkeit von Beweiswürdigungen - Annahme einer lückenhaften …

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80
    Die Pflicht des Tatrichters, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit der als wahr unterstellten Tatsache auseinanderzusetzen, beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen er sich dazu gedrängt sehen muß (BGHSt 28, 310, 311; BGH, Urteile vom 12. Juli 1979 - 1 StR 225/79 - und vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79 -).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 345/80

    Widerspruch zwischen Urteilserwägungen und der als wahr unterstellten Tatsachen - …

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80
    In der Würdigung der als wahr unterstellten Tatsache war aber die Strafkammer frei (§ 261 StPO); sie brauchte daraus nicht die vom Angeklagten gewünschten Schlußfolgerungen zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f; BGH DAR 1957, 68; BGH, Urteile vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 -,22. Juli 1980-1 StR 804/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen …

    Das gilt etwa dann, wenn die Zusage der Wahrunterstellung im Rahmen der Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags gegeben worden war (KG JR 1978, 473), das Gericht eine ohne Beweisantritt vorgebrachte Behauptung als wahr unterstellt hatte (BGHSt 21, 38;… vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 688) oder der Wahrunterstellung keine inhaltlich übereinstimmende Behauptung des Angeklagten entsprach (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 277/80 - S. 3 f).
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