Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 StPO; § 261 StPO
Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung (Annahme eines unbegründeten Erfahrungssatzes bei der Aussage eines Kindes und Rückgriff auf einen Zeugen vom Hörensagen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs: Vernehmung eines Kindes 3 Jahre nach dem Tatgeschehen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs: Vernehmung eines Kindes 3 Jahre nach dem Tatgeschehen - IWW
- Wolters Kluwer
Fehlerhaftes Absehen von einer möglich gewesenen Vernehmung einer originären Zeugin durch die Strafkammer; Begnügung mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Fehlerhaftes Absehen von einer möglich gewesenen Vernehmung einer originären Zeugin durch die Strafkammer; Begnügung mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 07.03.2014 - 1 KLs 2261 Js 31710/11
- BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 419
- NStZ-RR 2016, 329
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52). - BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62
Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
Damit hat die Strafkammer nicht nur fehlerhaft von der möglich gewesenen Vernehmung der originären Zeugin abgesehen; sie hat sich auch insoweit mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen" begnügt, was für sich bereits in die Beweiswürdigung einzustellen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 384; vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 281/68, BGHSt 22, 268, 271), ohne dass die Strafkammer dieses hinreichend berücksichtigt hat. - BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03
Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo; …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52). - BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52). - BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68
Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
Damit hat die Strafkammer nicht nur fehlerhaft von der möglich gewesenen Vernehmung der originären Zeugin abgesehen; sie hat sich auch insoweit mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen" begnügt, was für sich bereits in die Beweiswürdigung einzustellen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 384; vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 281/68, BGHSt 22, 268, 271), ohne dass die Strafkammer dieses hinreichend berücksichtigt hat.
- OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16
Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten; …
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. zu diesem Maßstab nur BGH, NStZ 2015, 419; NStZ-RR 2015, 52; Senat, Beschluss vom 07.04.2016, 2 (6) Ss 110/16). - BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14
Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (std. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 278/14 juris Rn. 5 mwN). - BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz: …
Ein sachlichrechtlicher Fehler kann dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 278/14 Rn. 5;… Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 Rn. 8 …und vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 Rn. 6).
- BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann indessen dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2015 ? 2 StR 278/14, NStZ 2015, 419 mwN). - OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 2 (6) Ss 110/16
Strafverfahren: Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung
Auch die Beweiswürdigung des landgerichtlichen Urteils lässt keinen Rechtsfehler erkennen; insbesondere ist sie weder widersprüchlich noch unklar oder lückenhaft und verstößt auch nicht gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze (vgl. zu diesem Maßstab der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur BGH, NStZ 2015, 419; NStZ-RR 2015, 52). - OLG Koblenz, 11.11.2021 - 2 OLG 32 Ss 184/21
Unerlaubtes Handeltreiben, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten
Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann indes dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., BGH 2 StR 278/14 v. 18.02.2015, NStZ 2015, 419;… 2 StR 552/19 v. 27.05.2020, BeckRS 2020, 23344 Rn. 13;… 2 StR 466/18 v. 16.10.2019, BeckRS 2019, 30970 Rn. 6).
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