Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6982
BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83 (https://dejure.org/1983,6982)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1983 - 2 StR 279/83 (https://dejure.org/1983,6982)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 (https://dejure.org/1983,6982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils in die Strafzumessungserwägungen - Bisherige Unbestraftheit des Angeklagten als Strafmilderungsgrund - Nebenbeschäftigung als Taxifahrer trotz Diabeteserkrankung als Ausdruck einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …

    Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
    Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war.
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts - …

    Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
    Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war.
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …

    Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
    Bei dieser zwingenden und einschneidenden beamtenrechtlichen Folge handelt es sich um einen maßgeblichen Gesichtspunkt, der jedenfalls in die Strafzumessungserwägungen einbezogen werden mußte (vgl. BGH NStZ 1981, 342; BGH Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschluß vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden …

    Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
    Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war.
  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82

    Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
    Damit wird die strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten nicht nur, wie die Strafkammer ausführt, relativiert, sondern - in unzulässiger Weise (vgl. BGH, NStZ 1982, 376) - vollends in Frage gestellt.
  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

    Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
    Bei dieser zwingenden und einschneidenden beamtenrechtlichen Folge handelt es sich um einen maßgeblichen Gesichtspunkt, der jedenfalls in die Strafzumessungserwägungen einbezogen werden mußte (vgl. BGH NStZ 1981, 342; BGH Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschluß vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht