Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils in die Strafzumessungserwägungen - Bisherige Unbestraftheit des Angeklagten als Strafmilderungsgrund - Nebenbeschäftigung als Taxifahrer trotz Diabeteserkrankung als Ausdruck einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war. - BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83
Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts - …
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war. - BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
Bei dieser zwingenden und einschneidenden beamtenrechtlichen Folge handelt es sich um einen maßgeblichen Gesichtspunkt, der jedenfalls in die Strafzumessungserwägungen einbezogen werden mußte (vgl. BGH NStZ 1981, 342; BGH Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschluß vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
- BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83
Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden …
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
Daß der Angeklagte "als Taxifahrer infolge seiner (Zucker) Krankheit ... andere Menschen gefährdet hat" (UA Bl. 70), könnte - abgesehen von der Frage nach dem Bezug dieses Verhaltens zu der hier abgeurteilten Tat (vgl. BGH, MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83) - als Ausdruck einer rücksichtslosen, die berechtigten Interessen anderer mißachtenden Einstellung nur dann gewertet werden, wenn sich der Angeklagte dieser Gefahr bewußt war. - BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82
Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
Damit wird die strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten nicht nur, wie die Strafkammer ausführt, relativiert, sondern - in unzulässiger Weise (vgl. BGH, NStZ 1982, 376) - vollends in Frage gestellt. - BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83
Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe
Auszug aus BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83
Bei dieser zwingenden und einschneidenden beamtenrechtlichen Folge handelt es sich um einen maßgeblichen Gesichtspunkt, der jedenfalls in die Strafzumessungserwägungen einbezogen werden mußte (vgl. BGH NStZ 1981, 342; BGH Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschluß vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
- BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96
Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung …
Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
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