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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1523
BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln sowie Erwerb von Betäubungsmitteln - Vernehmungsfähigkeit eines Drogenabhängigen in der Entzugsphase - Ablehnung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 178
  • StV 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.04.2025 - 5 StR 729/24

    Beweisverwertungsverbot (Vernehmungsbegriff; Spontanäußerungen; …

    Es kommt daher auch nicht auf die Frage an, unter welchen Voraussetzungen die Befragung eines vernehmungsunfähigen Beschuldigten, dessen Beeinträchtigung seiner Willensentschließung und -betätigung nicht auf einem Verhalten der Strafverfolgungsbehörden oder des Gerichts beruht, einen Verstoß gegen § 136a StPO darstellen kann; insbesondere muss hier nicht abschließend geklärt werden, ob ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO in den Fällen, in denen die Vernehmungsunfähigkeit auf Umständen außerhalb der Sphäre der Strafverfolgungsbehörden beruht und die damit mangels Beeinträchtigung der Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten durch staatliche Organe nicht unmittelbar von § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO erfasst sind, ein pflichtwidriges Ausnutzen der Beeinträchtigung und damit zumindest eine Erkennbarkeit der Vernehmungsunfähigkeit durch den Vernehmenden voraussetzt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 281/83; Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50, 51 f.; vom 4. Dezember 2023 - 5 StR 337/23;… LR-StPO/Geneuss, 28. Aufl., § 136a Rn. 33;… SSW-StPO/Eschelbach, 5. Aufl., § 136a Rn. 17 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 136a Rn. 10;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 136a Rn. 13;… MüKoStPO/Schuhr, 2. Aufl., § 136a Rn. 34).
  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung, …

    Diese Grundsätze gelten insbesondere dann, wenn ein aufgrund Rauschgiftkonsums oder aufgrund von Entzugserscheinungen Vernehmungsunfähiger vernommen wird, ein Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO aber deshalb ausscheidet, weil der Vernehmende dies nicht erkennt und deshalb die Vernehmung durchführt (so BGH StV 1984, 61, 62; insoweit gegen die herrschende Meinung: zu dieser vgl. OLG Köln, StV 1989, 520 f m.w.N.;… KK-Boujong, 3. Aufl., § 136 a StPO Rdnr. 16 m.w.N.).

    Insbesondere ein Aussageverhalten der Art, daß der Abhängige unter dem Leidensdruck der Entzugserscheinungen durch seine Aussage nur einer Erwartungshaltung des Vernehmenden entsprechen will, um die Vernehmung so schnell als möglich hinter sich zu bringen, kann aus derartigen psychischen Abstinenzsymptomen resultieren (…Glatzel, a.a.O., 63; vgl. auch BGH StV 1984, 61, 62).

    Angesichts der psychotropen Wirkung des Wirkstoffes Diazepam, die sich vor allem im Falle einer hohen Dosierung oder Überdosierung sowohl sedierend als auch zu Verwirrtheit oder paradoxen Reaktionen führend auswirken kann, hätte die Kammer durch Befragung der Ärztin, der der Zeuge y am 02.09.1997 vorgestellt worden war, sowie der Vernehmungsbeamten sachverständig beraten (vgl. BGH StV 1984, 61, 62) die Auswirkungen aufklären müssen, die die Gabe des Medikamentes vor dem Hintergrund beginnender oder vorhandener Entzugserscheinungen des Zeugen zum Zeitpunkt seiner Aussage am 03.09.1997 auf seine geistig-seelische Befindlichkeit hatte.

    Rn. 47 Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Kooperationsbereitschaft und Aussagefreudigkeit eines Beschuldigten bzw. Zeugen, wie sie hier von der Kammer betreffend den Zeugen y in ihrer Beweiswürdigung selbst festgestellt worden sind, durchaus auch die Folge des Leidensdrucks der Entzugserscheinungen sein können (BGH, StV 1984, 61, 62;… Glatzel, a.a.O., 63).

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der …

    Daran ändert nichts der Umstand, daß es nicht stets geboten ist, zur Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit einen psychiatrischen Sachverständigen zuzuziehen (BGH NStZ 1984, 178).
  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

    Es stellt nämlich typischerweise ein Indiz dafür dar, dass der Beschuldigte nur noch das Ziel hat, die Vernehmung schnell zu beenden, um dann in Ruhe gelassen zu werden und damit unfähig ist, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 178f.).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Völlig ungeeignet ist danach ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher oder geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung, namentlich infolge Trunkenheit, die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (…vgl. Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281), der wegen seiner feindseligen Einstellung zu Staat und Justiz nicht gewillt ist, vor Gericht Angaben zu machen (vgl. BGH MDR 1983, 4), oder der zu Vorgängen aussagen soll, die nur ein Sachverständiger zuverlässig wahrnehmen kann (vgl. BGH VRS 21, 429, 431;… KMR-Paulus, StPO, § 244 Rn. 135) oder die sich im Inneren eines anderen Menschen abgespielt haben, ohne daß er Umstände bekunden könnte, die einen Schluß auf die innere Tatseite ermöglichen (vgl. BGH StV 1987, 236; 1984, 61;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 244 Rn. 59).
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