Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: lückenhafte Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Konstanz; Zeugen: ungewöhnlich große Erinnerungslücken) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen Nötigung - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beweiswürdigung in Sexualstrafsachen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 21.03.2023 - 61 KLs 23/22
- LG Aachen, 21.03.2023 - 809 Js 1311/22
- BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02
Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage; …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (…vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2017 ? 2 StR 593/16, juris Rn. 11 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 ? 2 StR 354/20; vom 28.April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693;… BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
- BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 ? 2 StR 354/20; vom 28.April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693;… BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207). - BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 ? 2 StR 354/20; vom 28.April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693; BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
- BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels); …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 ? 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153 und vom 18. August 2009 ? 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377). - BGH, 28.01.2010 - 5 StR 524/09
Besonders kritische Beweiswürdigung; problematische Persönlichkeit des …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 ? 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153 und vom 18. August 2009 ? 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377). - BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 ? 2 StR 354/20; vom 28.April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693;… BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207). - BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2017 ? 2 StR 593/16, juris Rn. 11 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
- BGH, 26.06.2024 - 1 StR 176/24
Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 2 StR 283/23 Rn. 10 mwN). - BGH, 17.03.2026 - 1 StR 487/25
Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin erneut …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 2 StR 283/23 Rn. 10 mwN). - BGH, 19.03.2026 - 1 StR 37/26
Aufhebung des Urteils des LG auf Revision des Angeklagten mit den Feststellung …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 2 StR 283/23, Rn. 10 mwN).
- BGH, 13.05.2025 - 1 StR 169/25
Urteil des Landgerichts Ulm wegen Angriffs auf einen Lehrer in Ulm-Wiblingen …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 2 StR 283/23 Rn. 10 mwN). - BGH, 09.07.2024 - 1 StR 53/24
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: lückenhafte …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt und dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 2 StR 283/23 Rn. 10 mwN). - OLG Düsseldorf, 29.08.2024 - 2 ORs 40/24 Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Juli 2020, 4 StR 603/19; Beschluss vom 20. Februar 2024, 2 StR 283/23 m.w.N.).
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