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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,110
BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51 (https://dejure.org/1951,110)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1951 - 2 StR 287/51 (https://dejure.org/1951,110)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1951 - 2 StR 287/51 (https://dejure.org/1951,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 6b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 318
  • NJW 1951, 970
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens …

    Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
    Das Gesetz will verhüten, daß die seiner Regelung unterworfenen Stoffe zu anderen als zu Zwecken der Heilung oder der wissenschaftlichen Forschung oder im Widerspruch zu einem sonstigen öffentlichen Interesse an Verbraucher gelangen (vgl. RGSt 62, 369 [389]).
  • RG, 18.12.1930 - III 781/30

    1. Abgabe und Erwerb von Rauschgiften in Apotheken ohne ärztliche Verordnung. 2. …

    Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
    Das aus späteren ergänzenden Vorschriften (§ 2 Abs. 5 OpiumG 1920 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen) von der Rechtsprechung zutreffend gefolgerte weitere förmliche Erfordernis des Rezeptzwangs (vgl. RGSt 62, 284 [383 ff]; 65, 59) diente nur dazu, die Kontrolle des Verkehrs mit BtM zu verstärken.
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil BGHSt 1, 318 ausgesprochen hat, vereinigt § 6 VVO das äußerliche Erfordernis der ärztlichen Verschreibung mit dem ihrer sachlichen Berechtigung in einer Bestimmung.
  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

    Der Bundesgerichtshof hat in früheren, an die Rechtsprechung des Reichsgerichts anknüpfenden Entscheidungen die ärztliche Begründetheit einer Betäubungsmittel-Verschreibung dann angenommen, wenn das Mittel nach den allgemein oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist (BGHSt 29, 6 (9) [BGH 08.05.1979 - 1 StR 118/79]; 1, 318 (322); RGSt 62, 369 (385)).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln …

    Voraussetzung der ärztlichen Begründetheit einer Betäubungsmittelverschreibung ist daher zunächst einmal, daß nach den allgemein oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft das Mittel für das Leiden des Patienten als Heilmittel geeignet ist (so BGHSt 1, 318, 322 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51] zu § 6 der auf Grund des Opiumgesetzes von 1929 erlassenen Verschreibungsverordnung vom 19. Dezember 1930).
  • BGH, 12.03.1957 - 1 StR 453/56

    Rechtsmittel

    Vielmehr darf nach dieser Vorschrift der Arzt ein Betäubungsmittel überhaupt nur dann verschreiben, wenn er sich davon überzeugt hat, daß die Anwendung ärztlich begründet ist (vgl RGSt 62, 369, 386 sowie 64, 145 für das Opiumgesetz vom 30. Dezember 1920; RGSt 73, 392; BGHSt 1, 318 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51]; BGHSt 9, 370, 372 ff) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55].

    Der Beschwerdeführer kann schließlich gegen § 6 VVO auch noch in den Fällen verstoßen haben, in denen er ein Betäubungsmittel in einer Menge verschrieben hat, die er nicht anzuwenden gedachte, wie möglicherweise in den Fällen U., Sc. und V. (BGHSt 1, 318 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51]).

  • BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60

    Ärztlich nicht begründete Verschreibung

    Der Begriff umfaßt daher jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit, daß ein anderer die tatsächliche Verfügung über ein Betäubungsmittel erlangt und es nach eigener Entschließung verwendet, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt (RGSt 62, 389; RG JW 1932, 3340 und 1933, 2772; BGHSt 1, 318 [319]; Anselmino-Hamburger S. 50, 79 und 302).
  • BGH, 28.01.1975 - 5 StR 609/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 600 Menschen - Rüge der …

    Auf diese der Sachleitung dienende Maßnahme des Vorsitzenden kann sich die Revision schon deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht stützen, weil der Angeklagte sie in der Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO als unzulässig beanstandet hat (BGHSt 1, 318, 325; 3, 199, 202, 368, 370; 4, 364, 366).
  • LG Koblenz, 11.12.1978 - 9 KLs 66/77
    Denn die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen die Suchtkriminalität bekämpfen und damit in erster Linie den Interessen der Gesamtheit, weniger denen des Einzelnen dienen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 15. August 1978, 2 Ss 347/78; BGHSt 1, 318 [322], BGH, Urteil vom 13. September 1977, 1 StR 389/77 zu Verstoß gegen § 5 HeilpraktikerG).
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