Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1964 - 2 StR 289/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 289/64
Wie der Senat in BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56] ausgesprochen hat, schließt der Begriff der richterlichen Überzeugung die Möglichkeit eines anderen, auch gegenteiligen Sachverhalts nicht aus; es gehört vielmehr gerade zu ihrem Wesen, daß sie sehr häufig dem objektiv möglichen Zweifel ausgesetzt bleibt, Entscheidend ist, daß der Tatrichter seine eigenen persönlichen Zweifel überwunden hat.
- BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69
Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines …
Wenn sich auch eine feststehende Regel für alle Fälle nicht aufstellen läßt, so stimmen Rechtsprechung und Gerichtsmedizin doch darin überein, daß erfahrungsgemäß bereits bei einem Blutalkoholgehalt ab 3, 0 % die Zurechnungsfähigkeit eines Menschen "sehr wahrscheinlich" aufgehoben ist (vgl. BGH VRS 23, 209; BGH Urteile vom 19. August 1959 - 4 StR 266/59 - vom 23. September 1964 - 2 StR 289/64 - erwähnt von Martin DAR 1967, 91; vom 11. September 1968 - 3 StR 215/68 - vom 7. Februar 1969 - 4 StR 485/68; Weltzien DAR 1953, 49, 51;… Ponsold, Lehrbuch der Gerichtlichen Medizin 3. Aufl. S. 256). - BGH, 08.12.1971 - 2 StR 532/71
Rechtsmittel
Erfahrungsgemäß liegt im allgemeinen erst bei einem Blutalkoholgehalt von etwa 3 Promille ab Zurechnungsunfähigkeit vor (BGH Urteil vom 23. September 1964 - 2 StR 289/64 -). - BGH, 26.11.1970 - 4 StR 406/70
Notzucht und gemeinschaftliche Nötigung - Ordnungsgemäße Errechnung des …
Erfahrungsgemäß kommt Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille in Betracht (4 StR 28/62 vom 16. März 1962; 2 StR 289/64 vom 23. September 1964; 4 StR 394/66 vom 2. Dezember 1966); dafür, daß es in der vorliegenden Sache anders gewesen sein sollte, bieten die Feststellungen keinen Anhalt. - BGH, 02.12.1966 - 4 StR 394/66
Beruhen des Schuldspruchs auf einen Verfahrensmangel - Betreuung der …
Volle Zurechnungsunfähigkeit ist im allgemeinen erst bei einem Blutalkoholgehalt ab 3 Promille anzunehmen (4 StR 28/62 vom 16. März 1962; 2 StR 289/64 vom 23. September 1964). - BGH, 23.07.1969 - 3 StR 39/69
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall - …
Berücksichtigt man die vom Landgericht festgestellten näheren Umstände der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat und geht man weiter davon aus, daß Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei Blutalkoholwerten über 3 Promille auftritt (vgl. BGH 4 StR 28/62 vom 16. März 1962, 2 StR 289/64 vom 23. September 1964), so sind keine Bedenken dagegen zu erheben, daß das Landgericht dem Angeklagten auf Grund dieser Feststellungen nur verminderte Zurechnungsfähigkeit zugebilligt hat.
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