Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2021 - 2 StR 290/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Ansehen des Vorhaltens einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Ansehen des Vorhaltens einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.01.2020 - 65 KLs 19/19
- LG Aachen, 20.01.2020 - 901 Js 81/18
- BGH, 14.09.2021 - 2 StR 290/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18
Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben …
Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 2 StR 290/20
a) Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, begründet der Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42, 43; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20). - BGH, 30.06.2020 - 6 StR 162/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 2 StR 290/20
a) Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, begründet der Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42, 43; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20).
- BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …
Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20, Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, Rn. 5), kann der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte dann Tateinheit in diesem Sinne begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22, Rn. 6) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20, Rn. 2; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227, 228; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42, 43). - BGH, 17.11.2025 - 5 StR 184/25
Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Bewertungseinheit; Tateinheit; …
Rn. 14 b) Allerdings kann mit Blick auf mehrere gleichzeitig besessene Betäubungsmittelmengen gleichartige Tateinheit wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen gegeben sein, wenn die Art und Weise der Besitzausübung im Einzelfall über bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Besitzausübung über die andere darstellt (BGH…, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14 Rn. 7;… Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18 Rn. 6;… vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20 Rn. 4; vom 14. September 2021 - 2 StR 290/20 Rn. 2).
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