Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
- BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 33
- NJW 1955, 192
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Selbst wenn aber im vorliegenden Fall der Wagen noch Eigentum des H. war, stünde dies der Einziehung nicht entgegen, da er den Wagen zur Schmuggelfahrt zur Verfügung stellte, demnach schuldhaft handelte (BGHSt 1, 351). - BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Rechtlich zutreffend hat sie angenommen, dass der Verurteilung des Angeklagten nicht entgegensteht, dass er belgischer Staatsangehöriger ist und seinen Tatbeitrag im Ausland geleistet hat (BGHSt 4, 333). - BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Die Ansicht der Revision, diese Entscheidung widerspreche dem Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 1) trifft nicht zu.
- BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Massgebend ist vielmehr der Eigentumsbegriff des bürgerlichen Rechts (BGHSt 2, 311). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass auch Sicherungsfahrzeuge der Einziehung unterliegen (BGHSt 3, 355). - RG, 02.07.1883 - 1511/83
1. Kann der Einwand fehlender Defraudationsabsicht oder fehlender …
Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
Die äussere Verbindung kann vielmehr nach Zeit und Ort eine mehr oder weniger lose sein, wenn sie nur nicht ganz fehlt (RGSt 9, 42).
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83
Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des …
Die Verurteilung als Bandentäter setzt voraus, daß der Angeklagte zeitlich und örtlich bei der Tatausführung mit dem oder den anderen Bandenmitgliedern zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 3, 40, 42 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; 7, 33 ff [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]). - BGH, 01.12.1964 - 5 StR 458/64
Rechtsmittel
Zur Bandenmäßigkeit gehört weiter, daß mindestens drei Personen beim Schmuggel selbst körperlich zusammenwirken (BGHSt 3, 40, 42) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51], und zwar örtlich und zeitlich (BGHSt 7, 33, 34) [BGH 23.11.1954 - 2 StR 292/54], so daß sie bei der Ausführung des Unternehmens zusammen betroffen werden können (BGHSt 8, 70, 71) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]. - BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57
Rechtsmittel
Zum Tatbestand des § 396 RAbgO gehört ferner nicht, daß der Täter selbst Steuerschuldner ist, vielmehr, kann auch ein Dritter diese Straftat begehen (vgl RGSt Bd 67, 371, 372; Bd 77, S 87, 97; RG DR 1940, 2067 Nr. 19; vgl auch BGH NJW 1955, 192).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 23.11.1954 - 2 StR 292/54
- BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 30.04.1955 - VI ZR 19/54
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Mit ihr kann sie sich auch gegen die der Kostenrechnung zugrunde gelegte Annahme des Bestehens der Zahlungspflicht wenden (BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955-LM § 79 GKG Nr. 2).Auch ein Anspruch, der zur Zeit der Vermögensübernahme von einer Bedingung abhängt oder auf den lediglich eine Anwartschaft besteht, löst die Haftung des Vermögensübernehmers aus, wenn der Rechtsgrund des Anspruchs schon vor der Vermögensübernahme entstanden ist (RGZ 69, 416, 421; HRR 1937, 628; BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955).
Hier aber hat die Rechtsprechung stets angenommen, daß der Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Eintritt der Rechtshängigkeit und nicht erst mit dem Urteil entstellt (RGZ 52, 330; 145, 13, 15; und für die Kosten der Instanz BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955).
- RG, 22.06.1908 - VI 394/07
Vermögensübernahme nach § 419 B.G.B. Prozesskosten
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Ohne Bedeutung ist, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich geschehen ist (RGZ 69, 283, 288; 123, 52, 54). - RG, 21.10.1902 - VII 133/02
Prozeßkosten. Unerledigt gebliebene Konkursanfechtungsprozesse.
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Hier aber hat die Rechtsprechung stets angenommen, daß der Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Eintritt der Rechtshängigkeit und nicht erst mit dem Urteil entstellt (RGZ 52, 330; 145, 13, 15; und für die Kosten der Instanz BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955).
- RG, 12.11.1908 - VI 633/07
Übertragung des gegenwärtigen Vermögens einer Person auf einen Anderen im Sinne …
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Auch ein Anspruch, der zur Zeit der Vermögensübernahme von einer Bedingung abhängt oder auf den lediglich eine Anwartschaft besteht, löst die Haftung des Vermögensübernehmers aus, wenn der Rechtsgrund des Anspruchs schon vor der Vermögensübernahme entstanden ist (RGZ 69, 416, 421; HRR 1937, 628; BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955). - RG, 15.12.1928 - V 550/27
1. Liegt auch dann Übernahme eines Vermögens im Sinne des § 419 BGB. vor, wenn …
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Ohne Bedeutung ist, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich geschehen ist (RGZ 69, 283, 288; 123, 52, 54). - RG, 17.10.1899 - 3189/99
Begründet das im Privatklageverfahren ergehende Urteil die …
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Wenn seine Geltendmachung auch von der rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten abhängig ist, so ist doch bereits vorher ein bedingter Anspruch gegeben, den das Urteil endgültig feststellt (RGSt 13, 138, 142; 32, 298; RGZ 20, 256, 260). - RG, 04.12.1885 - 2981/85
1. Inwiefern sind Scheinveräußerungen strafbar, welche der Veräußerer nach …
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Wenn seine Geltendmachung auch von der rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten abhängig ist, so ist doch bereits vorher ein bedingter Anspruch gegeben, den das Urteil endgültig feststellt (RGSt 13, 138, 142; 32, 298; RGZ 20, 256, 260). - RG, 12.06.1934 - VII 89/34
1. Wann entsteht der Kostenerstattungsanspruch? Wann müssen Einwendungen der in § …
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Hier aber hat die Rechtsprechung stets angenommen, daß der Kostenerstattungsanspruch bereits mit dem Eintritt der Rechtshängigkeit und nicht erst mit dem Urteil entstellt (RGZ 52, 330; 145, 13, 15; und für die Kosten der Instanz BGH VI ZR 19/54 vom 30. April 1955). - RG, 03.01.1888 - III 220/87
Auflassung. Gütergemeinschaft.
Auszug aus BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Wenn seine Geltendmachung auch von der rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten abhängig ist, so ist doch bereits vorher ein bedingter Anspruch gegeben, den das Urteil endgültig feststellt (RGSt 13, 138, 142; 32, 298; RGZ 20, 256, 260).
- BGH, 02.12.1958 - VI ZR 310/54 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Beschluß vom 19. September 1956 - 2 StR 292/54 - unter grundsätzlicher Billigung dieses Standpunktes entschieden, daß im Strafverfahren der Kostenerstattungsanspruch des Staates gegen den Rechtsbrecher schon in dem Zeitpunkt dem Grunde nach entstehe, in dem staatliche Organe zur Verfolgung der Tat tätig würden, wenn auch die Geltendmachung dieses Anspruchs von der rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten zur Prägung der Kosten abhängig sei.
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