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| BGH, 15.08.1957 - 2 StR 292/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 02.03.1928 - I 139/28
1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere …
Auszug aus BGH, 15.08.1957 - 2 StR 292/57
Der Bundesgerichtshof hat in dem früheren Revisionsurteil nicht etwa den Angeklagten von einer der im ersten Landgerichtsurteil als Einzelhandlungen beurteilten Taten freigesprochen; er hat vielmehr das vom Landgericht als zwei Freiheitsberaubungen angesehene Tatgeschehen als eine Beihilfe zur schweren Freiheitsberaubung beurteilt; in einen solchen Fall steht das Verbot der Schlechterstellung nur einer Strafe entgegen, die die frühere Gesamtstrafe überschreitet (RGSt 62, 61). - BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50
Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BGH, 15.08.1957 - 2 StR 292/57
Solange dies nicht geschah, durften Angeklagter und Verteidiger von der Einhaltung der Wahrunterstellung ausgehen und die Wiederholung des Beweisantrages in der Hauptverhandlung unterlassen (RGSt 73, [93]; BGHSt 1, 51 ff).
- BGH, 04.06.1976 - 2 StR 247/76
Zulässigkeit der Änderung der Feststellungen des ersten Urteils zum Schuldspruch …
In den Urteilsspruch soll auch der rechtskräftige Schuldspruch aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 15. August 1957 - 2 StR 292/57 - und BGHSt 24, 276).
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