Rechtsprechung
| BGH, 20.07.1960 - 2 StR 295/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beischlafs zwischen Verwandten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.06.1955 - 2 StR 72/55
Auszug aus BGH, 20.07.1960 - 2 StR 295/60
Gegen eine Ausweitung und Verallgemeinerung seinen vorgenannten Entscheidung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil NJW 1955, 1237 unter Darlegung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Begriff des Anvertrautseins Stellung genommen. - BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.07.1960 - 2 StR 295/60
Dem Landgericht mag die Entscheidung BGHSt 1, 292 vorgeschwebt haben.
- BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94
Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des …
Der damals erkennende Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in späteren Entscheidungen Veranlassung gesehen, darauf deutlich hinzuweisen (BGH NJW 1955, 1237 f.; BGH, Urteil vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60;… vgl. auch Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 174 Rdn. 9).Dieser sogenannte Vertrag, den das Landgericht in seine Würdigung nicht erkennbar einbezogen hat, kann nach seinem übrigen Inhalt aber auch als Indiz dafür gewertet werden, daß S. dem Angeklagten als gleichberechtigte Partnerin gegenüberstand, ihm gewissermaßen auf gleicher Ebene begegnete; träfe dies zu, käme ein für den Tatbestand des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliches Anvertrautsein zur Betreuung in der Lebensführung nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60).
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen …
Zutreffend läßt es sich - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend in seiner Rechtsmeinung weder dadurch beirren, daß die Mädchen sich nicht durch ihre Eltern oder sonst erziehungsberechtigte Personen, sondern selbst zu den Vorträgen oder Tagungen angemeldet hatten (BGHSt 1, 292; BGH Urt. vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 - und vom 29. Mai 1959 - 4 StR 88/59 -), die Anmeldung sie nicht zur Teilnahme verpflichtete (BGH LM § 175 a Ziff. 2 Nr. 1; BGHSt 17, 191, 193) [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62] und die Unterweisungen nur einzelne Wissens- und Ausbildungszweige betrafen (BGHSt 4, 212), noch auch durch die kurze Dauer der Tagungen (BGH NJW 1955, 1934 Nr. 23) noch ferner dadurch, daß der Angeklagte - im Falle Vollkommer - als Gastlehrer nur neben dem Leiter der Veranstaltung tätig war (BGHSt 13, 352, 355) [BGH 24.11.1959 - 5 StR 518/59]. - BGH, 12.04.1972 - 2 StR 124/72
Verurteilung wegen Notzucht in Tateinheit mit Unzucht mit Abhängigen - Sinn und …
Unter diesen Umständen bedarf es zur Annahme eines auf rein tatsächlicher Grundlage entstandenen Überordnungsverhältnisses näherer Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1960 - 2 StR 295/60 -).
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