Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1972 - 2 StR 301/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen einer unzulässigen Umbenennung von Wein
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1968 - 4 StR 286/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1972 - 2 StR 301/72
Das war nicht angängig, wenn es sich hierbei um einen Vorwurf handelte, den das Landgericht nach § 154 a StPO als für die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht fallende Gesetzesverletzung ausgeschieden hatte (vgl. BGH 4 StR 286/67 vom 26. Januar 1968).
- BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81
Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung …
Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79;… Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80). - BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79
Strafschärfende Berücksichtigung einer Tat, deren Verfolgung zuvor durch …
Im gleichen Sinne hat der Senat im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 - und 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; ablehnend Terhorst MDR 1979, 17 ff) erst kürzlich (Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79) für einen Fall entschieden, in dem einige Teilakte einer fortgesetzten Tat von der Verfolgung ausgeschieden worden waren. - BGH, 24.08.1977 - 2 StR 349/77
Strafbemessung: Berücksichtigung ausgeschiedener Tatteile
Weil die Strafkammer in allen sechs genannten Fällen das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hatte, soweit Betrug vorliegen konnte, oder nach § 154 a Abs. 2 StPO den tateinheitlich begangenen Betrug aus dem Verfahren ausgeschieden hatte, durfte sie das betrügerische Verhalten in diesem Verfahren ohne erneute Einbeziehung nach § 154 Abs. 3 oder § 154 a Abs. 3 StPO, auch bei der Strafzumessung, nicht mehr berücksichtigen (vgl. BGH…, Urt. vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67 - und Beschl. vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 -). - BGH, 30.04.1980 - 2 StR 164/80
Berücksichtigung falscher Beschuldigungen des Angeklagten im Rahmen der …
Das ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72 - 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - und 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79).
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