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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1555
BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76 (https://dejure.org/1976,1555)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1976 - 2 StR 303/76 (https://dejure.org/1976,1555)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76 (https://dejure.org/1976,1555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des gewerbsmäßigen Handelns von Betäubungsmitteln bei Annahme eines Gesamtvorsatzes - Relevanz der Gesamtmenge bei einer Verurteilung wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …

    Auszug aus BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76
    Gesamtvorsatz schließt Gewerbsmäßigkeit nicht aus (BGHSt 26, 4, 8 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - …

    Auszug aus BGH, 25.08.1976 - 2 StR 303/76
    Zwar hat die Strafkammer richtig erkannt, daß bei Fortsetzungszusammenhang nicht die jeweilige Einzelmenge, sondern die Gesamtmenge (hier 30 g Heroin) zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 12. Februar 1973 - 1 StR 502/73 -).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81

    Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Diese durch eine fortgesetzte Handlung verkaufte und abgegebene nicht geringe Gesamtmenge hätte das Gericht bei der Erörterung des besonders schweren Falles im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG berücksichtigen und damit das Vorliegen eines Regelbeispieles nach dieser Vorschrift feststellen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 622/81

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne einer erheblichen Verminderung der …

    Er wollte sich nämlich nach den Feststellungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang schaffen, wobei der Gewerbsmäßigkeit weder entgegensteht, daß er auf Grund eines Gesamtvorsatzes handelte (vgl. BGHSt 26, 4, 8 und BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 303/76 -), noch daß er sich unter anderem Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens

    Liegen aber diese Voraussetzungen vor, kann es bei dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht darauf ankommen, welche Absichten der Täter mit dem Rauschgifthandel verfolgte (BGH, Urt. v. 25.8.1976 - 2 StR 303/76 -).
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