Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1951 - 2 StR 304/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 2 StR 304/51
Die Annahme des Gerichts, dass er damit seinen Vertragsgegnern auch ohne ausdrückliche Erklärung Falsches vorgespiegelt und sie über seine Kreditwürdigkeit getäuscht und zur Lieferung bestimmt hat, ist bedenkenfrei (RGSt 70, 151; BGH 1 StR 171/51 Urteil vom 8. Mai 1951).Dies widerspricht der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung, wonach mehrere selbständige Bankerotthandlungen nicht dadurch zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden, dass sie sich auf dieselbe Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung beziehen (BGHSt 1, 186).
Dies ist rechtsirrig (RGSt 66, 268; BGHSt 1, 186).
- RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 …
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 2 StR 304/51
Die Annahme des Gerichts, dass er damit seinen Vertragsgegnern auch ohne ausdrückliche Erklärung Falsches vorgespiegelt und sie über seine Kreditwürdigkeit getäuscht und zur Lieferung bestimmt hat, ist bedenkenfrei (RGSt 70, 151; BGH 1 StR 171/51 Urteil vom 8. Mai 1951). - RG, 03.01.1916 - I 873/15
Ist der Urheber von Bankerotthandlungen als Gemeinschuldner strafbar, wenn er …
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 2 StR 304/51
Aus dem Urteil ist zu entnehmen, dass dieser Kauf ebenfalls ein Scheingeschäft gewesen und der Angeklagte der tatsächliche Inhaber des Einzelhahdelsgeschäftes geblieben (RGSt 49, 321). - RG, 06.06.1932 - III 368/32
Gilt der Rechtssatz, daß die Zahlungseinstellung oder die Konkurseröffnung …
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - 2 StR 304/51
Dies ist rechtsirrig (RGSt 66, 268; BGHSt 1, 186).
- BGH, 03.06.1958 - 5 StR 158/58
Betrug durch Aufklärung der Vermögensverhältnisse gegenüber dem Vertragspartner
Gegenüber der darin liegenden Vorspiegelung kommt dem Verschweigen der Überschuldung keine selbständige Bedeutung zu (BGH 2 StR 285/51 vom 9. Oktober 1951, 2 StR 304/51 vom 18. Dezember 1951, vgl. auch RGSt 70, 151, 158; BGH 3 StR 388/53 vom 16. Juni 1954). - BGH, 10.08.1954 - 2 StR 26/54
Rechtsmittel
Die Feststellung, dass er bei seiner Verschuldung über seinen Zahlungswillen durch tätiges Handeln täuschte, ergibt schon das entsprechende Merkmal des Tatbestandes des Betruges (vgl dazu BGH 2 StR 304/51 vom 18. Dezember 1951 und die zum Abdruck bestimmte Entscheidung BGH 1 StR 526/53 vom 15. Juni 1954). - BGH, 16.06.1954 - 3 StR 388/53
Rechtsmittel
Gegenüber der darin liegenden Vorspiegelung kommt dem Verschweigen der Überschuldung keine selbständige Bedeutung zu (BGH 2 StR 285/51vom 9. Oktober 1951, 2 StR 304/51 vom 18. Dezember 1951, vgl auch RGSt 70, 151 [158]).
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