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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1974 - 2 StR 312/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3855
BGH, 27.03.1974 - 2 StR 312/73 (https://dejure.org/1974,3855)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1974 - 2 StR 312/73 (https://dejure.org/1974,3855)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1974 - 2 StR 312/73 (https://dejure.org/1974,3855)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einsatz eines Hilfsschöffen bei Verhinderung des Hauptschöffen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.1974 - 2 StR 312/73
    Dabei war der an nächster Stelle stehende Hilfsschöffe zu berufen; d.h. derjenige, der in der Liste der Hilfsschöffen nach dem Hilfsschöffen stand, der in der Wahlperiode zuletzt an einer Hauptverhandlung anstelle eines verhinderten Schöffen mitgewirkt hatte (BGHSt 12, 243).
  • BGH, 20.06.1973 - 2 StR 124/73

    Folgen der Verhinderung eines Hauptschöffen - Auswahlverfahren zur Berufung eines …

    Auszug aus BGH, 27.03.1974 - 2 StR 312/73
    Der dafür maßgebende Zeitpunkt war der Eingang der Verhinderungserklärung des Hauptschöffen Mathes bei der Geschäftsstelle des Landgerichts (BGH 2 StR 124/73, Beschluß vom 20.6.1973 m. w. Verw.), also der 7. November 1972 (Bl. 110 d.A.).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 430/78

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung und vorsätzlicher …

    Der Revision ist zuzugeben, daß sich für ihre Auffassung, es komme - ohne weitere Differenzierung - lediglich auf den Eingang des (später anerkannten) Befreiungsgesuchs beim Landgericht an, eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 49 GVG anführen läßt (u.a. BGH, Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 52/57 -, 9. August 1968 - 4 StR 149/68 = VRS 36, 20 und 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - 2 StR 124/73 - und 27. März 1974 - 2 StR 312/73 - Urteil vom 30. Oktober 1974 - 2 StR 509/74 - Beschlüsse vom 1. August 1975 - 2 StR 141/75 - und 21. Januar 1976 - 2 StR 667/75 - Urteil vom 14. November 1978 - 5 StR 546/78 - vgl. auch Willms DRiZ 1975, 407; Rieß DRiZ 1977, 289, 295).

    Vielmehr werden, offenbar weil diese Unterscheidung im Ergebnis jeweils unerheblich war, der Eingang beim Landgericht und der Eingang bei der Geschäftsstelle entweder einander gleichgesetzt oder jedenfalls nicht als Gegensatz verstanden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - 2 StR 124/73 - und 27. März 1974 - 2 StR 312/73 - Urteil vom 7. Mai 1976 - 2 StR 226/76).

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