Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2011 - 2 StR 318/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; Vor § 296 StPO
Erledigung der unterbliebenen Anordnung des Vorwegvollzugs (Untersuchungshaftvollzug; mangelnde Beschwer) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Urteils wegen rechtsfehlerhaft unterbliebener Erörterung einer Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 67 Abs. 2 S. 2
Abänderung eines Urteils wegen rechtsfehlerhaft unterbliebener Erörterung einer Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08
Anordnung des Vorwegvollzugs der Maßregel (Maßgeblichkeit der …
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 318/11
Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten Sch. erlittene Untersuchungshaft von inzwischen über einem Jahr bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09). - BGH, 01.09.2009 - 3 StR 349/09
Vikariierung; Vorwegvollzug; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 2 StR 318/11
Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten Sch. erlittene Untersuchungshaft von inzwischen über einem Jahr bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
Anders verhält es sich dann, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt und sich dieser mithin erledigt hat (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58;… vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12, juris Rn. 1 und vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11, juris). - BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13
Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit); …
c) Da sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten vom 5. September bis 27. November 2012 und seit dem 22. April 2013 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich aber bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11), bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum mehr, so dass die Anordnung entfallen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213 f.). - BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19
Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des …
Anders verhält es sich indes dann, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt und sich dieser mithin erledigt hat (BGH…, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 29;… Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 9;… vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12 Rn. 1; vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11 …und vom 2. Juli 2019 - 2 StR 200/19 Rn. 2). - BGH, 14.06.2022 - 6 StR 202/22
Verwerfung der Revision
Ergänzend bemerkt der Senat: Durch die unterbliebene Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB ist dieser nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11).
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