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| BGH, 25.07.1980 - 2 StR 319/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtanwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei der Abgrenzung, ob eine fortgesetzte Handlung oder Tatmehrheit anzunehmen ist
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1970 - 3 StR 266/69
Bejahung eines Fortsetzungszusammenhangs
Auszug aus BGH, 25.07.1980 - 2 StR 319/80
Dagegen hätte das Landgericht, da es keinen Fortsetzungszusammenhang festgestellt hat, den Angeklagten in allen Fällen förmlich freisprechen müssen, in denen er nicht zu überführen war; insoweit konnte der Senat den Urteilsspruch ergänzen (BGH, Urteil vom 27. November 1969 - 3 StR 167/69 - Beschluß vom 14. Januar 1970 - 3 StR 266/69 -). - BGH, 27.11.1969 - 3 StR 167/69
Auszug aus BGH, 25.07.1980 - 2 StR 319/80
Dagegen hätte das Landgericht, da es keinen Fortsetzungszusammenhang festgestellt hat, den Angeklagten in allen Fällen förmlich freisprechen müssen, in denen er nicht zu überführen war; insoweit konnte der Senat den Urteilsspruch ergänzen (BGH, Urteil vom 27. November 1969 - 3 StR 167/69 - Beschluß vom 14. Januar 1970 - 3 StR 266/69 -).
- BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht für die Entscheidung der Frage, ob eine Fortsetzungstat oder Tatmehrheit vorliegt; kann kein Gesamtvorsatz festgestellt werden, so sind mehrere Taten anzunehmen (BGH bei Herlan MDR 1955, 16 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52]; BGH, Urteil vom 2. April 1957 - 5 StR 55/57; BGH, Beschluß vom 25. Juli 1980 - 2 StR 319/80). - BGH, 18.08.1983 - 4 StR 414/83
Verpflichtung des Tatrichters zur erschöpfenden Aufzählung aller …
Es mußte deshalb von selbständigen Taten ausgehen, denn der Grundsatz, daß im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, findet auf den Gesamtvorsatz keine Anwendung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; BGH, Beschluß vom 25. Juli 1980 - 2 StR 319/80 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1980, 984 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78], jeweils m.w.N.). - BGH, 18.03.1981 - 2 StR 119/81
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs zugunsten des Angeklagten
Diesen Frei Spruch hat der Senat nachgeholt (vgl. BGH Beschl. v. 25. Juli 1980 - 2 StR 319/80 -).
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