Rechtsprechung
| BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 211 StGB
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu fliehen, maßgeblicher Zeitpunkt, kein heimliches Vorgehen notwendig, Vorkehrungen des Täters, Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung; niedrige Beweggründe) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Heimtückische Tötung bei Erschießen im Auto
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 Alt 4 StGB
Heimtückische Tötung bei Erschießen im Auto - IWW
- Wolters Kluwer
Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers - datenbank.nwb.de
Heimtückische Tötung bei Erschießen im Auto
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Arglos ist, wer nicht mehr fliehen kann: Zur Frage "Mord oder Totschlag?" bei Tötung einer Beifahrerin
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 211 StGB
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.03.2022 - 104 Ks 23/21
- BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 545
- StV 2024, 107 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2001 - 2 StR 438/00
Mordmerkmal der Heimtücke
Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609, 610).So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20
Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen …
Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609, 610). - BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken; …
Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
Ob das Opfer zu Beginn des Tötungsangriffs noch arglos war, ist in dieser Sachverhaltskonstellation ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 mwN). - BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01
Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; …
Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
Damit, ob die auf dem Beifahrersitz des Kleinwagens sitzende Geschädigte an diesem - naheliegend abgelegenen - Tatort bei einer gegebenenfalls noch vor Schussabgabe erfolgten Bedrohung mit der Schusswaffe überhaupt eine Möglichkeit zur Flucht oder Verteidigung hatte, hätte sich das Landgericht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 5 StR 545/01, NStZ 2002, 368); dies hat es aufgrund seines rechtsfehlerhaften Verständnisses des Mordmerkmals der Heimtücke verkannt. - BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); …
Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22
So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00; BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35).
- BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23
Mord (Heimtücke: mehraktiges Geschehen, natürliche Handlungseinheit, …
Arglos ist ein Tatopfer, das bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 10 ff.;… Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 12 mwN). - BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
Mord (Heimtücke: Voraussetzungen; niedrige Beweggründe: erforderliche …
Der Angriff beginnt allerdings nicht erst mit der eigentlichen Tötungshandlung, sondern umfasst auch die unmittelbar davor liegende Phase (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 mwN).Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 11 mwN).
Ein Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 …und vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 Rn. 23; jeweils mwN).
- BGH, 30.01.2025 - 4 StR 375/24
Mord (Heimtücke: kein heimliches Vorgehen, maßgeblicher Zeitpunkt, Zeitspanne …
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2024 - 4 StR 287/23 Rn. 12 mwN; vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 11;… vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 12 mwN).Tritt der mit Tötungsvorsatz handelnde Täter seinem bis dahin arglosen Opfer offen feindselig gegenüber, stellt dies die Annahme der Heimtücke jedenfalls dann nicht in Frage, wenn die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - 4 StR 15/24 Rn. 8 mwN; vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 12 mwN;… vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 mwN).
- BGH, 25.07.2024 - 1 StR 471/23
Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und …
Das ist der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen oder in sonstiger Weise auch durch verbale Äußerungen auf den Täter einzuwirken, um den Angriff zu beenden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 11;… vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17 Rn. 9;… vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15 Rn. 14 und vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 675/51, BGHSt 2, 60, 61;… Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 13). - LG Heilbronn, 22.04.2024 - 2 KLs 35 Js 5260/23
Jugendstrafverfahren in einem Raserfall: Illegales Kraftfahrzeug-Alleinrennen …
So kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 24. M. 2023, 2 StR 320/22). - LG Limburg, 05.06.2024 - 2 Ks 3 Js 9558/21 Der Angriff beginnt allerdings nicht erst mit der eigentlichen Tötungshandlung, sondern umfasst auch die unmittelbar davor liegende Phase (BGH, Urt. v. 24.5.2023 - 2 StR 320/22, NStZ 2023, 545 Rn 12 mwN).
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen oder zu fliehen (BGH, Urt. v. 24.5.2023 - 2 StR 320/22, NStZ 2023, 545 Rn 11 mwN;… BGH, Urt. v. 24.1.2024 - 1 StR 363/23 = NStZ-RR 2024, 144, beck-online).
- LG Kleve, 16.10.2023 - 140 Ks 1/23
Besondere Schwere der Schuld
Dabei kann ein Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig gegenübertritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 24. Mai 2023 - 2 StR 320/22 Rn. 11 - 12). - LG Marburg, 12.02.2026 - 3 Ks 1 Js 9190/25 Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteil v. 24.05.2023 - 2 StR 320/22, NStZ 2023, 545 m. w. N).
- LG Gießen, 03.03.2025 - 5 Ks 401 Js 15083/20 Die Arglosigkeit führt zur Wehrlosigkeit, wenn das Opfer aufgrund der Überraschung durch den oder die Täter in seinen Abwehrmöglichkeiten so erheblich eingeschränkt ist, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, dem Angriff auf sein Leben erfolgreich zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteil vom 24.05.2023 - 2 StR 320/22, NStZ 2023, 545, Rn. 11).
- LG Köln, 27.06.2024 - 105 Ks 11/23 Auf die Revision der Nebenkläger hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 24.05.2023 (Az. 2 StR 320/22) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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