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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,6330
BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63 (https://dejure.org/1963,6330)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1963 - 2 StR 323/63 (https://dejure.org/1963,6330)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1963 - 2 StR 323/63 (https://dejure.org/1963,6330)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorwegnahme des Ergebnisses einer beantragten Beweiserhebung - Einordnung eines Zeugen als völlig ungeeignetes Beweismittel

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63
    Ein solcher Zeuge ist ein völlig ungeeignetes Beweismittel (RGSt 46, 383; 51, 69; BGHSt 14, 339, 342) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60].
  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht …

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63
    Ein solcher Zeuge ist ein völlig ungeeignetes Beweismittel (RGSt 46, 383; 51, 69; BGHSt 14, 339, 342) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60].
  • RG, 14.06.1917 - I-194/17

    Darf das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags die Wertlosigkeit des …

    Auszug aus BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63
    Ein solcher Zeuge ist ein völlig ungeeignetes Beweismittel (RGSt 46, 383; 51, 69; BGHSt 14, 339, 342) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60].
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …

    Das in LZ 1919, 1144 mitgeteilte Urteil des Reichsgerichts und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63 - stehen nicht entgegen.
  • BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81

    Einordnung eines Beweismittels als ungeeignet durch einen Richter nach …

    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
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