Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 213 StGB
Urteilsgründe (Beweiswürdigung: tragende Tatsachen, rational nachvollziehbaren Überlegungen); minder schwerer Fall des Totschlags (Tatprovokation) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Prüfen einer möglichen oder vermeintlichen Notwehrlage i.R.d. Beweiswürdigung der gefährlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfen einer möglichen oder vermeintlichen Notwehrlage i.R.d. Beweiswürdigung der gefährlicher Körperverletzung
- rechtsportal.de
Prüfen einer möglichen oder vermeintlichen Notwehrlage i.R.d. Beweiswürdigung der gefährlicher Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks 3 Js 12546/20
- BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21
§ 261 und § 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, und vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258). - BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: lebensgefährlicher Einsatz eines …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21
Gegebenenfalls wird der neue Tatrichter eine mögliche oder vermeintliche Notwehrlage zu prüfen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 1 StR 321/21). - BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
Beweiswürdigung des Tatrichters (eingeschränkte revisionsrechtliche …
Auszug aus BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21
§ 261 und § 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, und vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
- BGH, 12.01.2022 - 1 StR 462/21
Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation durch das Opfer: erforderliche …
Hierbei sind im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung alle dafür maßgeblichen Umstände einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 2 StR 325/21 Rn. 9), wobei nicht allein auf mögliche Konflikte im kriminellen Drogenmilieu abzustellen, sondern vielmehr auch die unmittelbar tatauslösende Situation in den Blick zu nehmen ist. - BGH, 22.01.2025 - 6 StR 171/24
Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher …
Hierbei sind im Rahmen einer wertenden Gesamtwürdigung alle dafür maßgeblichen Umstände einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 1 StR 462/21, NStZ-RR 2022, 137, 138; vom 23. November 2021 - 2 StR 325/21, Rn. 9). - BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Schwerer Raub (Gewalt gegen eine Person; finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz …
Das Tatgericht ist verpflichtet (vgl. §§ 261 und 267 StPO), in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 2 StR 325/21 mwN).
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