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| BGH, 11.01.1955 - 2 StR 328/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 25.01.1932 - III 977/31
Unter welchen Umständen begeht ein Rechtsanwalt, der beauftragt ist, den …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 2 StR 328/54
Unter diesem Gesichtspunkt sind - wie schon das Reichsgericht hervorgehoben hat (RGSt 66, 103) - Fälle denkbar, in denen mit der Erledigung eines bestimmten Auftrages auch sein Gegenstand, d.h. die betreffende Rechtssache zu bestehen aufhört.Anders ist die Sache jedoch dann zu beurteilen, wenn zwischen dem Angeklagten und Dr. S. ein über den Auftrag zum Vertragsentwurf hinausgehendes Treueverhältnis (vgl RGSt 66, 103) zustandegekommen war, durch welches der Angeklagte auch in die sachlichrechtlichen Verhältnisse an der Praxiseinrichtung eingeweiht worden war.
- RG, 29.04.1937 - 2 D 21/37
Darf ein Rechtsanwalt, ohne gegen seine Standespflicht zu verstoßen, mehrere …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 2 StR 328/54
Als Rechtssache ist dabei der Kreis der Rechtsinteressen anzusehen, die der Auftraggeber dem Anwalt durch den Auftrag anvertraut hat (RGSt 71, 231 [234]).
- BGH, 23.07.1965 - 4 StR 308/65
Strafbarkeit wegen Parteiverrats - Wahrnehmung entgegengesetzter Interessen …
Auf sie erstreckte sich daher die anwaltliche Treupflicht nicht (RGSt 71, 231, 234/235; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1955 - 2 StR 328/54, Anw. Bl. 55, 69, 70).
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