Rechtsprechung
| BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen Teil des Strafausspruchs - Auslegung von Strafanträgen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Sie entbindet den Senat aber nicht von der Pflicht, von Amts wegen zu prüfen, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen (BGHSt 11, 393; 13, 128) [BGH 12.05.1959 - 1 StR 145/59]. - RG, 20.03.1928 - I 963/27
1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück …
Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Das gilt jedoch nicht, wenn sich wie hier aus dem eindeutigen Wortlaut der Strafanträge Einschränkungen ergeben (vgl. RGSt 62, 83; BGH NJW 1951, 368). - BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Das gilt jedoch nicht, wenn sich wie hier aus dem eindeutigen Wortlaut der Strafanträge Einschränkungen ergeben (vgl. RGSt 62, 83; BGH NJW 1951, 368).
- BGH, 12.05.1959 - 1 StR 145/59
Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Sie entbindet den Senat aber nicht von der Pflicht, von Amts wegen zu prüfen, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen (BGHSt 11, 393; 13, 128) [BGH 12.05.1959 - 1 StR 145/59]. - BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Sie entbindet den Senat aber nicht von der Pflicht, von Amts wegen zu prüfen, ob die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen (BGHSt 11, 393; 13, 128) [BGH 12.05.1959 - 1 StR 145/59]. - RG, 09.01.1934 - 1 D 1470/33
Ist § 357 StPO. auch anwendbar, wenn das Urteil wegen Fehlens einer …
Auszug aus BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Sie muß auf die an den beiden Diebstählen mitbeteiligten Angeklagten, die nicht Revision eingelegt haben, erstreckt werden, denn § 357 StPO ist beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen sinngemäß anzuwenden (RGSt 68, 18; BGH 4 StR 521/54 vom 2. Dezember 1954).
- BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71
Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten …
Insbesondere ist es anerkannten Rechts, daß § 357 StPO auch Anwendung findet, wenn die Aufhebung des Urteils wegen eines Verfahrenshindernisses wie der Verjährung erfolgt (BGHSt 12, 335, 340 [BGH 23.01.1959 - 4 StR 428/58]; BGH NJW 1955, 1934; BGH, Urteile vom 4. März 1960 - 4 StR 14/60 - und vom 23. August 1961 - 2 StR 332/61).
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