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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38869
BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19 (https://dejure.org/2019,38869)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2019 - 2 StR 341/19 (https://dejure.org/2019,38869)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 2 StR 341/19 (https://dejure.org/2019,38869)
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  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und ihre Darstellung in den Urteilsgründen

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19
    Bei einer molekulargenetischen Einzelspur ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Urteil das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitteilt (BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, juris Rn. 10).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19
    Bei Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und wieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH…, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 17 jew. mwN).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische …

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19
    Ergänzend zur Zuschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Zwar genügt die Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung an den auf der Rückbank des Tatfahrzeugs aufgefundenen Lederhandschuhen nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anforderungen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren …

    Auszug aus BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19
    Bei Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und wieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2;… Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 17 jew. mwN).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …

    Es handelte sich ausweislich der Urteilsgründe aber jeweils um Mischspuren, so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.;… Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 Rn. 2).

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten); …

    In Fällen eindeutiger Einzelspuren, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, genügt das Tatgericht diesen Darlegungsanforderungen regelmäßig bereits mit der Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form, da es sich bei Untersuchungen derartiger Einzelspuren mittlerweile um standardisierte Verfahren handelt (BGH…, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, juris Rn. 10, NJW 2018, 3192, 3193; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19).
  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Beweiswürdigung des Tatrichters (eingeschränkte revisionsrechtliche …

    Darüber hinaus handelt es sich ausweislich der Urteilsgründe jeweils um Mischspuren (vgl. "beigemengt" bzw. "gemeinsame Verursacher"), so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.;… Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).

  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung …

    Erforderlich ist aber auch dann die Angabe des Wahrscheinlichkeitsergebnisses in numerischer Form; eine Mitteilung in verbalisierter Form - etwa "es bestünden keine begründeten Zweifel" an der Spurenurheberschaft des Angeklagten - reicht mangels dahingehend vereinheitlichter Skala bislang jedenfalls nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 20. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 191).
  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung, …

    Eine Mitteilung des erzielten Ergebnisses in verbalisierter Form genügt jedoch nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 191; vom 29. November 2018 ? 5 StR 362/18, StV 2019, 331; vom 8. Oktober 2019 ? 2 StR 341/19;… vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20 Rn. 6).
  • BGH, 15.05.2023 - 6 StR 164/23

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …

    Die hier erfolgte Mitteilung in verbalisierter Form reicht mangels dahingehend vereinheitlichter Skala nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 191; vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21, StV 2022, 368).
  • BGH, 09.01.2023 - 6 StR 462/22

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zu molekulargenetischen …

    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht zwar nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2022 ? 4 StR 140/22; vom 8. Oktober 2019 ? 2 StR 341/19).
  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22

    Besonders schwerer Raub

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19).
  • BGH, 11.02.2025 - 2 StR 8/25

    Aufhebung des Urteils des LG wegen Verurteilung des Angeklaten u.a. wegen …

    Erforderlich ist aber auch dann die Angabe in numerischer Form; eine Mitteilung in verbalisierter Form - etwa, "es bestünden keine begründeten Zweifel" an der Spurenurheberschaft des Angeklagten - reicht mangels dahingehender vereinheitlichter Skala bislang jedenfalls nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, …und vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.11.2021 - 2 StR 406/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die Darstellung des DNA-Gutachtens in den Urteilsgründen entspricht zwar nicht den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei eindeutigen Einzelspuren die Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung der aufgefundenen DNA-Spur mit dem DNA-Profil des Angeklagten erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189 mwN; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris).
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