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| BGH, 25.08.1976 - 2 StR 342/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiederholung der Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - Vorsätzlichkeit einer willkürlichen Handlung - Möglichkeit der Anhörung eines weiteren Gutachters
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 25.08.1976 - 2 StR 342/76
Insbesondere sind der bedingte Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke fehlerfrei festgestellt worden (vgl. BGHSt 6, 120; 11, 139). - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53
Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …
Auszug aus BGH, 25.08.1976 - 2 StR 342/76
Insbesondere sind der bedingte Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke fehlerfrei festgestellt worden (vgl. BGHSt 6, 120; 11, 139). - BGH, 01.08.1967 - 1 StR 274/67
Verurteilung wegen Totschlags, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger …
Auszug aus BGH, 25.08.1976 - 2 StR 342/76
Ein weiterer Sachverständiger braucht nicht schon deshalb gehört zu werden, weil nach Auffassung der Verteidigung die Möglichkeit besteht, er werde zu einem anderen Ergebnis kommen als die bereits vernommenen, sofern nur das Gericht von der Richtigkeit der bereits erstatteten Gutachten aus wohlerwogenen Gründen überzeugt ist und nicht die in § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO angeführten Ausnahmefälle gegeben sind (BGH, Urteil vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 -).
- BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Ein weiterer Sachverständiger braucht, sofern der Tatrichter von der Richtigkeit des bereits erstatteten Gutachtens überzeugt ist und nicht einer der in § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO angeführten Ausnahmefälle vorliegt, nicht allein deshalb gehört zu werden, weil die Möglichkeit besteht, daß er zu einem anderen Ergebnis kommen werde (BGH, Urteile vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 - und vom 25. August 1976 - 2 StR 342/76 -). - BGH, 09.12.1980 - 5 StR 610/80
Anforderungen an die Begutachtung durch einen weiteren Sachverständigen - …
Ein weiterer Sachverständiger brauchte nicht schon deshalb gehört zu werden, weil die Verteidigung von der Möglichkeit ausging, dieser werde zu einem anderen Ergebnis kommen, als der bereits gehörte (BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 342/76 -).
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