Rechtsprechung
| BGH, 31.07.1980 - 2 StR 343/80 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisantrag - Beweisermittlungsantrag - Abgrenzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3
Verfahrensgang
- BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
- BGH, 31.07.1980 - 2 StR 343/80
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Die Kammer knüpft offenbar an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in Ausnahmefällen eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung, die nur zum Schein in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist, einem Beweisbegehren den Charakter eines nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu beurteilenden Beweisermittlungsantrags geben kann (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH GA 1981, 228; BGH StV 1985, 311 m. Anm. Schulz;… BGH Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71 BGH Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 - BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80 - BGH Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 - BGH Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84 - ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 45). - BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88
Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …
Es liegt auf der Hand, daß es sich bei dem Antrag auf Vernehmung der Zeugin L., geht man bei der Beweis behauptung II 1 von dessen Wortlaut aus, nicht um einen Beweisermittlungsantrag in dem Sinne handelt, daß der Antragsteller außerstande sei, entweder eine bestimmte Beweistatsache zu behaupten oder ein bestimmtes Beweismittel zu bezeichnen, sondern das eine oder andere durch Nachforschungen erst ausfindig machen wolle (vgl. BGHSt 30, 131, 142 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; BGH LM StPO § 244 Abs. 3 Nr. 2; BGH GA 1981, 228; BGH StV 1982, 55, 56;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 244 StPO Rdn. 115;… KK-Herdegen 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 52;… Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 244 Rdn. 25;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 66 f.). - BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der …
Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
- OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln mit der Folge, daß sich der Antrag nur als Beweisermittlungsantrag darstellt (BGH GA 1981, 228; BGH bei Strate Strafverteidiger 1981, 264 und bei Schwenn Strafverteidiger 1981, 634). - OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Umstritten ist vielmehr, in welchem Umfang Anhaltspunkte für eine behauptete Beweistatsache mitgeteilt werden müssen und insbesondere, ob auch ein in Form einer bestimmten Beweisbehauptung gekleideter Beweisantrag als Beweisermittlungsantrag angesehen werden darf, wenn keinerlei Anhaltspunkte für die aufgestellte Behauptung bestehen (so ausdrücklich BGH GA 1981, 228; StV 1985, 311 mit kritischer Anmerkung Schulz; NStZ 1989, 334; NStZ 1992, 397; StV 1993, 3; Senat VRS 73, 203; OLG Schleswig SchlHA 1977, 181; so auch Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.0., Seite 45; KK-Herdegen, a.a.0. - OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Allerdings hat - worauf das Landgericht offensichtlich zurückgreift - die Rechtsprechung es in Einzelfällen zugelassen, Anträge, die formal die genannten Anforderungen erfüllten, als bloße Beweisermittlungsanträge abzuqualifizieren, wenn die in ihnen enthaltene Beweisbehauptung "ins Blaue hinein" oder "auf's Geratewohl" aufgestellt worden war (BGH GA 1981, 228, 229 - dort allerdings nur obiter dictum - BGH NStZ 1992, 397 ff m.w.Nachw. = BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21 mit mit. - BGH, 05.08.1982 - 4 StR 401/82
Folgen eines fehlenden Bescheides über einen Hilfsbeweisantrag auf Einholung …
Der Antrag enthielt auch hinreichend bestimmte Tatsachenbehauptungen - Kopfverletzung im Alter von sechs Jahren und wiederholte plötzliche Bewußtlosigkeit in den Jahren 1980 und 1982 -, so daß er nicht etwa als bloße Beweisanregung oder als Beweisermittlungsantrag anzusehen war und aus diesem Grund vom Gericht nicht zu beschieden werden brauchte (vgl. BGH LM StPO § 244 Abs. 3 Nr. 2; BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80 - und Beschluß vom 21. August 1980 - 4 StR 409/80). - BGH, 12.02.1981 - 3 StR 333/80
Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - Voraussetzungen an das Vorliegen …
Durch die Aufstellung einer bestimmten Beweisbehauptung war das Gericht nicht gehindert, den Antrag vom 16. Mai 1979 als Beweisermittlungsantrag zu behandeln, wenn es davon überzeugt war, daß es sich in Wirklichkeit nur um eine bloße Vermutung handelte (BGH, Urt. vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80). - BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82
Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten …
Auf bloße - wenn auch in bestimmte Behauptungen gekleidete - Vermutungen gestützte Anträge sind jedoch Beweisermittlungsanträge [vgl. dazu BGH, Urt. v. 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80 = bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Beschl. vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) - und vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80], die nicht nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheiden sind.
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Rechtsprechung
| BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
- BGH, 31.07.1980 - 2 StR 343/80
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
Außergewöhnliche Umstände, wie sie etwa in dem Sonderfall einer einmaligen Triebanomalie zu weiterer Aufklärung drängen können (BGHSt 23, 176, 187/188), sind hier nicht ersichtlich. - BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung …
Auszug aus BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
Ein Beweisermittlungsantrag liegt dann vor, wenn es dem Antragsteller an einem ausreichenden Anhalt für die Angabe einer bestimmten Tatsache oder eines bestimmten Beweismittels fehlt und er nur den Weg für die Stellung eines Beweisantrags bereiten, also lediglich die nachforschende Tätigkeit des Gerichts in eine bestimmte Richtung lenken will, weil er erwartet, das Ergebnis der Nachforschung werde ihm Gelegenheit geben, eine bestimmte Tatsache, die noch außerhalb des Kreises seiner Vorstellung liegt, zu behaupten (BGH, Urteile vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58 - und vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74); auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln mit der Folge, daß sich der auf die Erhellung dieser Möglichkeit gerichtete Antrag nur als Beweisanregung, demnach als Beweisermittlungsantrag darstellt, den die Strafkammer nicht nach § 244 Abs. 3, 4 verbescheiden muß (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71). - BGH, 28.01.1975 - 1 StR 569/74
Anforderungen an den Inhalt eines Beweisermittlungsantrags - Notwendigkeit der …
Auszug aus BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
Ein Beweisermittlungsantrag liegt dann vor, wenn es dem Antragsteller an einem ausreichenden Anhalt für die Angabe einer bestimmten Tatsache oder eines bestimmten Beweismittels fehlt und er nur den Weg für die Stellung eines Beweisantrags bereiten, also lediglich die nachforschende Tätigkeit des Gerichts in eine bestimmte Richtung lenken will, weil er erwartet, das Ergebnis der Nachforschung werde ihm Gelegenheit geben, eine bestimmte Tatsache, die noch außerhalb des Kreises seiner Vorstellung liegt, zu behaupten (BGH, Urteile vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58 - und vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74); auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln mit der Folge, daß sich der auf die Erhellung dieser Möglichkeit gerichtete Antrag nur als Beweisanregung, demnach als Beweisermittlungsantrag darstellt, den die Strafkammer nicht nach § 244 Abs. 3, 4 verbescheiden muß (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71). - BGH, 13.11.1958 - 4 StR 386/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
Ein Beweisermittlungsantrag liegt dann vor, wenn es dem Antragsteller an einem ausreichenden Anhalt für die Angabe einer bestimmten Tatsache oder eines bestimmten Beweismittels fehlt und er nur den Weg für die Stellung eines Beweisantrags bereiten, also lediglich die nachforschende Tätigkeit des Gerichts in eine bestimmte Richtung lenken will, weil er erwartet, das Ergebnis der Nachforschung werde ihm Gelegenheit geben, eine bestimmte Tatsache, die noch außerhalb des Kreises seiner Vorstellung liegt, zu behaupten (BGH, Urteile vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58 - und vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74); auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln mit der Folge, daß sich der auf die Erhellung dieser Möglichkeit gerichtete Antrag nur als Beweisanregung, demnach als Beweisermittlungsantrag darstellt, den die Strafkammer nicht nach § 244 Abs. 3, 4 verbescheiden muß (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71).
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …
Das sind die "klassischen" Intentionen des Beweisermittlungsantrags, der vorliegt, wenn "die Beweistatsachen oder das Beweismittel erst gesucht werden" (RG HRR 1942, 133; vgl. auch RGSt 64, 432; RG JW 1933, 450 Nr. 41; RG HRR 1933, 1061; BGHSt 1, 29, 31; 6, 128, 129; BGH…, Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - bei Holtz MDR 1976, 815; BGH, Urt. vom 30. Juli 1980 - 2 StR 343/80 - bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78];… Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 48 ff.). - BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
Gerhard Härdle
Bei solcher Sachlage liegt kein Beweisantrag, sondern ein Beweisermittlungsantrag vor [BGH, Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 StR 343/80 - Beschluß vom 12. Februar 1980 - 3 StR 333/80 (S)]. - BGH, 25.08.1983 - 4 StR 469/83
Zulässigkeit der Nichteinholung eines beantragten Sachverständigengutachtens über …
Sie konnte sich deshalb hinsichtlich der Ablehnung dieses Teils des Beweisantrages allein auf die ebenfalls in ihrem Beschluß enthaltene Begründung berufen, daß sie selbst die ausreichende Sachkunde besitze (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 StR 343/80 - bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Anm. G. LM § 244 Abs. 3 StPO Nr. 2;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 244 StPO Rdn. 246).
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