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| BGH, 17.09.1954 - 2 StR 349/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38
Eine unzüchtige Handlung kann i. S. des § 183 StGB. auch dann "öffentlich …
Auszug aus BGH, 17.09.1954 - 2 StR 349/54
Nach § 183 StGB wird bestraft, wer durch eine unzüchtige Handlung öffentlich ein Ärgernis gibt;, öffentliche Begehung in diesem Sinne liegt vor, wenn die unzüchtige Handlung nach den örtlichen Verhältnissen von einer unbestimmten Personenzahl wahrgenommen werden kann, die nicht durch nähere Beziehungen zusammengehalten ist, selbst wenn zur Zeit der Tat Personen nicht unmittelbar zur Stelle sind (RGSt 73, 90; BGH JZ 1951, 600). - BGH, 05.07.1951 - 4 StR 511/51
Auszug aus BGH, 17.09.1954 - 2 StR 349/54
Nach § 183 StGB wird bestraft, wer durch eine unzüchtige Handlung öffentlich ein Ärgernis gibt;, öffentliche Begehung in diesem Sinne liegt vor, wenn die unzüchtige Handlung nach den örtlichen Verhältnissen von einer unbestimmten Personenzahl wahrgenommen werden kann, die nicht durch nähere Beziehungen zusammengehalten ist, selbst wenn zur Zeit der Tat Personen nicht unmittelbar zur Stelle sind (RGSt 73, 90; BGH JZ 1951, 600). - RG, 09.04.1896 - 936/96
Sind die öffentlichen Straßen einer Stadt, durch welche sich herkömmlicherweise …
Auszug aus BGH, 17.09.1954 - 2 StR 349/54
Die Verwendung zu religiösen Versammlungen muß allerdings die wesentliche Bestimmung sein (RGSt 28, 303; 29, 336). - RG, 21.01.1909 - III 927/08
Kann beschimpfender Unfug an einem Grabe seitens einer zur Verfügung über das …
Auszug aus BGH, 17.09.1954 - 2 StR 349/54
Es ist kein Rechtsfehler, daß das Landgericht ein solches Tun als beschimpfenden Unfug bewertet (vgl RGSt 42, 145; 43, 201). - RG, 28.01.1910 - IV 1102/09
Was gehört zum äußeren und zum inneren Tatbestande der Verübung beschimpfenden …
Auszug aus BGH, 17.09.1954 - 2 StR 349/54
Es ist kein Rechtsfehler, daß das Landgericht ein solches Tun als beschimpfenden Unfug bewertet (vgl RGSt 42, 145; 43, 201).
- BGH, 20.09.1955 - 2 StR 209/55
Rechtsmittel
Nach der Sachlage spricht auch alles dafür, dass er sich nur dieser Frau unzüchtig zeigen wollte und weder damit rechnete noch es billigte, dass sein Treiben von einer unbestimmten Mehrzahl von Personen jederzeit beobachtet werden konnte (vgl 2 StR 349/54 vom 17. September 1954 und 4 StR 429/53 vom 12. November 1953).
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