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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4225
BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78 (https://dejure.org/1978,4225)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1978 - 2 StR 35/78 (https://dejure.org/1978,4225)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1978 - 2 StR 35/78 (https://dejure.org/1978,4225)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht - Zur Frage der rechtlichen Wertung einer Handlungsweise als Mord

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78
    Nicht miteinander vereinbar sind sie jedoch dann, wenn die vom Täter erstrebte Verdeckung einer Straftat nach seiner Vorstellung nur durch den Tod seines Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283; vgl. auch BGHSt 11, 268, 270; 15, 291, 297).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78
    Nicht miteinander vereinbar sind sie jedoch dann, wenn die vom Täter erstrebte Verdeckung einer Straftat nach seiner Vorstellung nur durch den Tod seines Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283; vgl. auch BGHSt 11, 268, 270; 15, 291, 297).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78
    Nicht miteinander vereinbar sind sie jedoch dann, wenn die vom Täter erstrebte Verdeckung einer Straftat nach seiner Vorstellung nur durch den Tod seines Opfers erreicht werden kann (BGHSt 21, 283; vgl. auch BGHSt 11, 268, 270; 15, 291, 297).
  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78
    Ein Erfolg, auf den es dem Täter ankommt, ist indes notwendig Gegenstand des bestimmten Willens, d.h. des direkten Vorsatzes, gleichgültig, ob der Täter die Verwirklichung für sicher oder nur für möglich hält, ob er sie wünscht oder ob er sie bedauert (BGHSt 21, 284; 18, 246, 248).
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes - …

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 35/78
    In seinem Urteil BGHSt 27, 346 (= NJW 1978, 1062) hat der Senat entschieden, daß nicht ohne weiteres als Mörder zu bestrafen ist, wer nach vorangegangener körperlicher Verletzung den Entschluß faßt und in "nahtlosem Übergang" ausführt, das Opfer zu töten, um dadurch seine Entdeckung als Täter der Körperverletzung zu verhindern.
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen …

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, daß ein Täter, der sein Opfer im Verlauf einer Auseinandersetzung tötet, nicht deshalb einen Mord begeht, weil er zunächst nur mit dem Vorsatz der Körperverletzung gehandelt und erst während seiner Tat den Entschluß zum Töten gefaßt hat, um seine Entdeckung als Täter der gerade begangenen Körperverletzung zu verhindern (BGHSt 27, 346; Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77 - Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 35/78 - in GA 1978, 372; Urteil vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord - …

    Der Bundesgerichtshof hat eine einschränkende Auslegung des § 211 StGB bisher nur dann vorgenommen, wenn Körperverletzung (als Vortat) und Tötungshandlung in unmittelbarem engem zeitlichen Zusammenhang stehen, wenn beide Delikte "nahtlos" ineinander übergehen (BGHSt 27, 346, 348; Urteile vom 5. Juli 1978 - 2 StR 35/78 = GA 1978, 372 und vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten …

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, daß ein Täter, der sein Opfer im Verlauf einer Auseinandersetzung tötet, nicht deshalb einen Mord begeht, weil er zunächst nur mit dem Vorsatz der Körperverletzung gehandelt und erst während seiner Tat den Entschluß zum Töten gefaßt hat, um seine Entdeckung als Täter der gerade begangenen Körperverletzung zu verhindern (BGHSt 27, 346; Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77 - Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 35/78 - in GA 1978, 372).
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